Glossar
- "de-minimis"-Beihilfen
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Es handelt sich um Beihilfen, die auf Grund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel zwischen den Europäischen Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission nicht genehmigt werden müssen. Alle dem Unternehmen gewährten "de-minimis"-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag in Höhe von 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten "de-minimis"-Beihilfe nicht übersteigen.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellte Bescheinigung für Wohnungen, die baulich von anderen Wohnungen und Räumen vollkommen abgetrennt sind. Sie wird bei Bildung von Sondereigentum zur Anlage eines Grundbuchblattes im Wohnungsgrundbuch benötigt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird oft vorsorglich beantragt, um im Fall eines Verkaufs mit der jederzeit möglichen Umwandlung in Wohneigentum argumentieren zu können. Sie unterliegt keiner zeitlichen Gültigkeitsbeschränkung. - Abschreibungen
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Durch Abschreibungen werden die rechnerischen Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände erfasst. Anhand einer statistischen Lebensdauer des Gutes kann ein Abschreibungssatz ermittelt und dem Wirtschaftsgut zugeordnet werden, so dass zum Ende einer Abrechnungsperiode der verminderte Wert ausgewiesen wird. Abschreibungen sind betriebliche Kosten und schmälern den Gewinn vor der Versteuerung. Im Sprachgebrauch auch AfA (Absetzung für Abnutzung) genannt.
- Abtretung
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Abgetreten werden können u. a. Ansprüche aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen, bestimmte Wertpapiere sowie Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb und sonstige Forderungen. Die Abtretung wird auch als Zession bezeichnet.
- Added Value
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Im Sprachgebrauch der Kapitalbeteiligungen versteht man darunter den Wertzuwachs, der durch Einbringen von Management-Know-how und die Betreuung der Beteiligungsgesellschaft erzielt werden soll.
- Alleinerziehend
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Alleinerziehend bezeichnet eine Person, die mit mindestens einem Kind zusammenlebt, dieses betreut und erzieht, ohne eine eigene Partnerin oder ohne einen eigenen Partner in ständiger Hausgemeinschaft zu haben.
- Ältere Menschen
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Als ältere Menschen im Sinne der Mietwohnraumförderung gelten Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei Ehepaaren, Lebenspartnerschaften oder auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften genügt es, wenn eine der Partnerinnen oder einer der Partner diese Altersgrenze erreicht hat.
- Anlagevermögen
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Das Anlagevermögen umfasst alle diejenigen Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen. Dazu gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, wie z.B. ein Geschäfts- oder Firmenwert, Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen, andere Betriebs- und Geschäftsausstattungen) sowie Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen oder im Bestand des Unternehmens befindliche Wertpapiere).
- Anzahlungsbürgschaft
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Eine Anzahlung bedeutet eine Vorleistung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers für die Erstellung eines vereinbarten Vertragsgegenstandes. Da eine Gegenleistung der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist, möchte die Auftraggeberin oder der Auftraggeber sicherstellen, dass seine Vorauszahlung nicht vergebens ist. Sie oder er lässt sich deshalb seine Anzahlung durch eine Anzahlungsbürgschaft besichern.
- Asset Sales Deals
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Übernahmetransaktionen, bei denen ein großer Teil des Kaufpreises durch Aktivaverkäufe der übernommenen Gesellschaft realisiert wird. Die Verkäufe nicht betriebsnotwendiger Aktiva führen durch Sondertilgung der Fremdfinanzierung aus diesen Erlösen zur Reduzierung des Schuldendienstes.
- Auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften
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Alle langfristig angelegten Partnerschaften zwischen Personen gleichen oder ungleichen Geschlechts ohne amtliche Bestätigung.
- Aufwendungsdarlehen
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Nach der Auszahlung und einem oder zwei tilgungsfreien Jahren beginnt die Rückzahlung des Aufwendungsdarlehens. Es fallen dann Zins, Tilgung und ggf. Verwaltungskosten an.
- Ausfallbürgschaft
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Bei einer Ausfallbürgschaft muss ein Bürge/eine Bürgin erst Zahlung leisten, wenn die Gläubigerin oder der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Hauptschuldnerin oder des Hauptschuldners ohne Erfolg betrieben hat. Die Bürgschaftsbanken zeichnen regelmäßig solche Ausfallbürgschaften gegenüber Banken und Versicherungen, jedoch müssen sie erst Zahlung leisten, wenn alle für das verbürgte Engagement bestellten Sicherheiten verwertet worden sind. Man spricht dann von einer modifizierten Ausfallbürgschaft.
- Auszahlungskurs
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Darlehen werden entweder in voller Höhe des Darlehensbetrages – also zu 100 % – oder zu einem geringeren Auszahlungskurs ausgezahlt. Dieser Auszahlungsabschlag wird als Disagio oder Damnum bezeichnet.
- Avalkredit
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Der Avalkredit ist kein Kredit im eigentlichen Sinne, denn das Kreditinstitut stellt kein Geld zur Verfügung. Bei einem Avalkredit übernimmt die Hausbank die Haftung für eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten. Für das Kreditinstitut stellt die Bereitstellung eines Avalkredites eine Eventualverbindlichkeit dar. Diese Eventualverbindlichkeit wird nur zu einer echten Schuld des Kreditinstitutes, wenn die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer seine zugesagte Leistung nicht erfüllt.
- Avalkreditrahmen
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Sofern ein Unternehmen im täglichen Geschäftsbetrieb vermehrt Bankbürgschaften/-avale benötigt, stellt die Hausbank diesem Unternehmen einen Avalkreditrahmen zur Verfügung. Bis zu einer vereinbarten Größenordnung können dann einzelne Bürgschaften auf Anforderung ausgestellt werden, ohne dass das Institut in die erneute Kreditprüfung eintreten muss.
- Baukostenindex
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In Prozenten ausgedrückte Messzahl zur Beurteilung der Baukosten im Verhältnis zu einem Bezugsjahr (Basisjahr = 100).
- Baunebenkosten
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Baunebenkosten sind
- die Kosten der Architekten- und Ingenieurleistungen;
- die Kosten der der Bauherrin oder dem Bauherrn obliegenden Verwaltungsleistungen bei Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens;
- die Kosten der Behördenleistungen bei Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens, soweit sie nicht Erwerbskosten sind;
- die Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel, die Kosten der Zwischenfinanzierung und, soweit sie in die Bauzeit fallen, die Kapitalkosten und die Steuerbelastungen des Grundstückes;
- die Kosten der Beschaffung von Darlehen und Zuschüssen zur Deckung von laufenden Aufwendungen, Fremdkapitalkosten, Annuitäten und Bewirtschaftungskosten;
- sonstige Nebenkosten bei Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens.
- Belegungs- und Benennungsrechte
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Die Erwerberin (= Fördermittelgeberin) oder der Erwerber (= Fördermittelgeber) von Belegungs- und Benennungsrechten erwirbt das Recht, von der Eigentümerin oder vom Eigentümer einer oder mehrerer Mietwohnungen zu verlangen, dass diese oder dieser nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet.
- Belegungsbindung
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Ein während der Laufzeit der Fördermittel zeitlich beschränkter Vorbehalt von geförderten Wohnungen für einen bestimmten Personenkreis. Wohnungen mit einer Belegungsbindung dürfen nur von Personen mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden.
- Benchmark
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Besonderer Meilenstein in der Unternehmensentwicklung, bei dessen Erreichen Finanzentscheidungen getroffen werden sollen (z. B. Einwerbung externen Kapitals).
- Beratungs- und Prüfbehörde
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Die zuständige Prüfbehörde hat u.a. die Aufgabe Personen mit berechtigtem Interesse an betreuten Wohngruppen zu informieren und zu beraten.
- Betriebsmittel
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Als Betriebsmittel bezeichnet man Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes.
Dazu gehören neben Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume auch die Personalkosten. Ebenso zählen Aufwendungen für Verbrauchmaterial, Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten zu den Betriebsmitteln. Betriebsmittel-Kredite dienen auch zur Gewährung von Zahlungszielen sowie zur Vorfinanzierung von Kundenaufträgen und Warenlagern.
Typische Laufzeiten für Betriebsmittel-Darlehen betragen bis zu 5 Jahren. Manche Förderkredite der ISB erlauben jedoch auch Betriebsmittelfinanzierungen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit.
- Betriebsstätte
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Jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (§12 Satz 1 AO).
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
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Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) gibt der Unternehmerin oder dem Unternehmer unterjährig über seine Gewinn- und Erlössituation sowie über Vermögens- und Schuldverhältnisse Auskunft. Sie dient oft als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmerin/den Unternehmer und die Fremdkapitalgeberin/den Fremdkapitalgeber. Die Auswertungen basieren zumeist auf dem Zahlenmaterial aus der Finanzbuchhaltung.
- Betriebszweck
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Gegenstand des Unternehmens (Ziele, Tätigkeit).
- Bezugsfertigkeit
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Wohnraum gilt zu dem Zeitpunkt als bezugsfertig, indem er soweit fertig gestellt ist, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern zugemutet werden kann, ihn zu beziehen.
- Bilanz
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Die Bilanz ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine Gegenüberstellung des Vermögens auf der Aktivseite und des Kapitals auf der Passivseite zu einem bestimmten Stichtag. Die Passivseite gibt hierbei Auskunft über Mittelherkunft (Eigen- bzw. Fremdkapital), die Aktivseite stellt die Mittelverwendung (Anlagevermögen bzw. Umlaufvermögen) dar.
- Break-Even-Point
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Gewinnschwelle. Gibt die Umsatzgröße an, an der die Gesamtkosten (fixe und variable Kosten) gerade gedeckt sind.
- Bridge Financing
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Überbrückungsfinanzierung. Kredite oder Kreditlinien, die einem Unternehmen für den Börsengang zur Verfügung gestellt werden. Neben der Finanzierung der durch den Börsengang entstehenden Kosten soll z. B. durch Vergabe der Mittel an haftende Gesellschafterinnen und Gesellschafter und Einlage in das Unternehmen das wirtschaftliche Eigenkapital verbessert werden.
- Bürgschaft
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Die Bürgschaft ist ein Vertragsverhältnis, durch das sich ein Bürge/eine Bürgin verpflichtet, der Gläubigerin oder dem Gläubiger gegenüber für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Sofern keine selbstschuldnerische Bürgschaft vorliegt, kann der Bürge/die Bürgin verlangen, dass die Gläubigerin oder der Gläubiger zunächst gegen die Hauptschuldnerin oder den Hauptschuldner klagt (Einrede der Vorausklage). Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat ein Bürge/eine Bürgin dieses Recht nicht. Der Bürge/die Bürgin ist sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn die Hauptschuldnerin oder der Hauptschuldner bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht bezahlt.
- Business Angel
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Vermögende Personen, die durch die Einlage von Risikokapital und/oder die Bereitstellung von Know-how in ein Unternehmen oder ein Projekt Forschungen, Entwicklungen, Wachstum oder Erfindungen finanzieren möchten.
- Businessplan/ Konzept
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Im Businessplan eines Unternehmens werden operative und strategische Ziele sowie die Zielerreichung festgelegt. Zu einem vollständigen Businessplan gehören die Beschreibung des Vorhabens/der Geschäftsidee, eine Markt- und Konkurrenzanalyse, die Ertragsvorschau, eine Liquiditätsplanung sowie eine Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung.
- Cash-Flow
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Der Cash-Flow gibt den Betriebsgewinn des Unternehmens an, der diesem zur Selbstfinanzierung tatsächlich zur Verfügung steht. Durch die in der Literatur sehr unterschiedlichen Berechnungsweisen sollte eine Herleitung dieser Größe stets mit angegeben werden. Üblicherweise: cf = Jahresüberschuss zzgl. neu gebildete Rücklagen zzgl. Abschreibungen zzgl. Pauschalwertberichtigung.
- Corporate Venturing
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Übliche Bezeichnung von Beteiligungskapital, das von Unternehmen oder verbundenen Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung gestellt wird, die ein weitergehendes Interesse an dem Unternehmen haben (z. B. Lieferantenkontakte, strategische Ausrichtung der Geschäfte, Übernahmegedanken etc.).
- Darlehen
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Im Sprachgebrauch der Kreditinstitute versteht man unter Darlehen (vgl. § 607 ff BGB) langfristige Kredite, die der Darlehensnehmerin oder dem Darlehensnehmer meist in einer Summe zur Verfügung gestellt und ebenfalls in einer Summe oder nach vereinbartem Tilgungsplan zurückgeführt werden.
- Darlehen mit Annuitätischer Tilgung/ Annuitätendarlehen
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Die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer zahlt während der Gesamtlaufzeit bzw. einer vereinbarten Zeit eine gleiche Leistungsrate – auch Annuität genannt. Diese Annuität setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Zins- und dem Tilgungssatz. Durch die Verminderung der Restschuld verschiebt sich das Verhältnis zwischen dem Zins- und dem Tilgungsanteil, da der Zinsanteil jeweils nur auf die Restschuld berechnet wird.
- Darlehen mit Linearer Tilgung/Tilgungsdarlehen
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Bei dieser Darlehensart wird mit der Darlehensnehmerin oder dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleichbleibende (lineare) Tilgungsleistung vereinbart. Die Leistungsrate setzt sich zu den jeweils vereinbarten Terminen dann aus dieser linearen Rate und den jeweils auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen, die zumeist gesondert belastet werden, so dass durch abnehmende Zinsen wegen der Verringerung der Restschuld sinkende Leistungsraten entstehen.
- Darlehen zur Rückzahlung in einer Summe/Endfällige Darlehen
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Bei dieser Darlehensform wird mit der Darlehensnehmerin oder dem Darlehensnehmer die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Vertragslaufzeit vereinbart. Während der Laufzeit sind nur Zinsen zu entrichten. Überwiegend werden die Darlehen dann aus der Ablaufleistung einer Lebensversicherung oder aus einem zuteilungsreifen Bausparvertrag zurückgeführt.
- Deckungsbeitrag
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Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Der Deckungsbeitrag stellt als rechnerische Größe den Teil des Umsatzes dar, der zur Deckung der fixen Kosten verbleibt.
- Disagio/ Dammum
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Mit einem Kreditinstitut kann bei Darlehensauszahlung eine Zinsvorauszahlung vereinbart werden, die dann vom Darlehensbetrag durch die Darlehensgeberin oder den Darlehensgeber einbehalten wird. Durch dieses Disagio/Damnum kann der Nominalzins und somit die zu vereinbarende Leistungsrate gesenkt werden.
- Dritter Förderweg
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Hierbei handelte es sich um eine vereinbarte Förderung, bei der auf der Grundlage der jeweiligen Verwaltungsvorschrift des Landes Personenkreis, Einkommensgrenze, Miethöhe und Bindung vertraglich vereinbart wurden.
- Due Diligence
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Bonitätsprüfung und Bewertung eines Unternehmens vor Übernahme einer Beteiligung. Insbesondere ist die Bewertung abgestellt auf die künftige Ertragskraft bzw. auf Marktperspektiven.
- Effektiver Jahreszins nach Preisangabenverordnung
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Die Kreditinstitute sind gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in einem Prozentsatz des Kredites anzugeben und als effektiven Jahreszins auszuweisen. Sofern Änderungen des Zinssatzes oder andere preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit des Kredites möglich sind, muss der Zins als "anfänglicher effektiver Jahreszins" ausgewiesen werden. Für die Ermittlung werden z.B. der Zinssatz, Dauer der Zinsbindung, Tilgungshöhe, tilgungsfreie Zeit, Auszahlungskurs sowie Zins- und Tilgungsverrechnung in einer festen Formel berücksichtigt.
- Eigenkapital/ Eigenmittel
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Die Betriebswirtschaftslehre bezeichnet als Eigenkapital diejenigen Mittel, die in das Unternehmen außerhalb der Fremdfinanzierung von der Inhaberin/Gesellschafterin oder vom Inhaber/Gesellschafter eingebracht wurden. Nicht entnommene Gewinne werden dem Eigenkapital hinzugerechnet. Bei einer Unternehmensgründung können bare Eigenmittel und/oder Sacheinlagen eingebracht werden.
- Eigenkapitalparität
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Als Obergrenze für die Höhe der Beteiligung setzen einige Beteiligungsgesellschaften die Kapitalparität voraus. Somit darf die neue Beteiligung maximal die Höhe des im Unternehmen vorhanden Eigenkapitals betragen. Bei einer Beteiligung im Rahmen eines Existenzgründungsvorhabens oder einer Wachstumsfinanzierung können auch zukünftige Perspektiven in Form der erwarteten Jahresüberschüsse zur Darstellung des Kapitals im Unternehmen herangezogen werden.
- Eigenkapitalquote
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Die Eigenkapitalquote stellt das Verhältnis zwischen dem eingesetzten eigenen Kapital und dem Gesamtkapital eines Unternehmens dar. Bei Gründung einer Unternehmung wird der Einsatz eigener Mittel (Geld- und Sachmittel) im Verhältnis zu dem Gesamtaufwand auch als prozentualer Eigenmitteleinsatz bezeichnet.
- Eigentumsmaßnahme
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Im Rahmen von Eigentumsmaßnahmen werden Wohngebäude gefördert, die nicht mehr als zwei Wohnungen enthalten, von denen eine Wohnung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer oder ihren/seinen Angehörigen bewohnt wird.
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
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Amtlich bestätigte Partnerschaften zwischen Personen gleichen Geschlechts.
- Envy-Faktor
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Neid-Faktor; der Envy-Faktor drückt das Verhältnis zwischen zwei Aufgeldern zur Platzierung von Beteiligungen aus. Durch die unterschiedlichen Konditionen, zu denen eine Beteiligung erworben wird, können mit verschiedenen Beteiligungsgebern unterschiedliche Aufgelder für den nominellen Anteilserwerb vereinbart werden. Das Verhältnis zwischen diesen wird als Envy-Faktor bezeichnet.
- Ersatzbeschaffung/ Ersatzinvestition
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Anlagenerneuerung. Eine Investition, bei der vorhandene Investitionsobjekte durch neue ersetzt werden. Eine Ersatzinvestition kann durchgeführt werden als reine Reinvestition zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Leistungsfähigkeit und als Erweiterungsinvestition, bei der die betriebliche Leistungsfähigkeit erhöht wird.
- Erster Förderweg
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Im ersten Förderweg wurde der Wohnungsbau für die nach § 25 II. WoBauG (gültig bis 31.12.2001) begünstigten Personenkreise gefördert, und zwar mit öffentlichen Mitteln (Baudarlehen) im Sinne des § 6 Abs. 1, II. WoBauG. Der erste Förderweg umfasst damit den traditionellen öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau.
- Ertragsvorschau
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In der Ertragsvorschau werden den künftigen Umsätzen und Erträgen die prognostizierten Kosten gegenübergestellt und aus der Differenz ein Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag gebildet. Die Ertragsvorschau dient zur Prüfung der künftigen Rentabilität des Unternehmens.
- Existenzgründungsfinanzierung/ Start-Up-Finanzierung
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Finanzmittel, die für die erste wirtschaftliche Vollexistenz durch Erwerb einer tätigen Beteiligung oder Gründung eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden müssen.
- Exit/Ausstieg
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Verkauf einer gehaltenen Beteiligung. Hierbei gibt es die Möglichkeit, das Kapital durch die Unternehmung oder eine Gesellschafterin/einen Gesellschafter an die Beteiligungsgeberin/den Beteiligungsgeber zurückzuführen (buy back) bzw. an einen Dritten zu veräußern (trade sale). Für den Fall des Börsenganges (going public) sind üblicherweise gesonderte Ausstiegskonditionen vereinbart worden.
- Festentgelt
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Der Betrag, der turnusmäßig an die Beteiligungsgesellschaft abgeführt werden muss und unabhängig vom Unternehmenserfolg meist prozentual vom Beteiligungsbetrag vereinbart wird.
- Fördermietenstufe
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Die Gemeinden in Rheinland-Pfalz werden in unterschiedliche Fördermietenstufen eingeteilt, nach denen sich die Höhe der zulässigen Miete (Mietobergrenze) richtet.
- Freiberufler
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Selbstständige Berufstätigkeit wird vorausgesetzt. In § 18 I Nr. 1 EstG geregelt.
- Freifinanzierte Wohnungen
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Wohnungen, die weder öffentlich gefördert, noch als steuerbegünstigt anerkannt worden sind.
- Genossenschaftswohnung
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Wohnung im Eigentum eines Wohnungsunternehmens in der Rechtsform der Genossenschaft, die dazu bestimmt ist, einem Mitglied zum Bewohnen überlassen zu werden.
- Geordnete finanzielle/ wirtschaftliche Verhältnisse
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Die Kreditinstitute sprechen bei nicht Selbstständigen von geordneten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen, sofern keine Bankverbindlichkeiten bestehen bzw. Kredite und Darlehen nur in bedienbarer Höhe aufgenommen wurden. Weiterhin sollten keine Negativmerkmale in der Kontoführung bestehen. Bei Selbstständigen spricht man von geordneten Verhältnissen, wenn die zeitnahen Jahresabschlussunterlagen keinen Grund zur Beanstandungen geben. Dieses ist der Fall, wenn eine angemessene Eigenmittelausstattung dokumentiert werden kann und die Ertragslage für die Unternehmerin/die Unternehmerinnen oder den Unternehmer/die Unternehmer mindestens auskömmlich ist.
- Gesamtkosten
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Neubau: Die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten im Sinne der Zweiten Berechnungsverordnung
Umbau, Ausbau, Umwandlung und Erweiterung: Die Baukosten im Sinne der zweiten Berechnungsverordnung
Ersatzneubau nach Abriss: die Baukosten im Sinne der zweiten Berechnungsverordnung zzgl. der Abrisskosten
Ankauf (nur bei Eigentumsmaßnahmen): Der Kaufpreis zuzüglich Erwerbskosten (unter anderem Notarin/Notar, Grunderwerbsteuer, Maklerin/Makler) - Gewährleistungsbürgschaft
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Bei der Gewährleistungsbürgschaft verbürgt sich die Hausbank der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers für die Mängel aus einem erstellten Gewerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrages als Sicherheitseinbehalt (meist 5 Prozent der Rechnungssumme) ausgelöst werden. Das Unternehmen muss somit nicht auf den Betrag aus dem Sicherheitseinbehalt verzichten, der in der Summe der Kundinnen oder der Kunden erheblich sein könnte.
- Gewerbebetriebe (gewerbliche Wirtschaft)
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Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, noch als Ausübung eines freien Berufes, noch als andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.
- Gewinn- und Verlustrechnung/ GUV
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Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt zusammen mit der Bilanz und dem Bilanzanhang den Jahresabschluss eines Unternehmens dar. Für einen festen Zeitraum – meistens das Kalenderjahr – werden Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt. Aus der Differenz ergibt sich nach gesetzlich vorgegebenen Verfahren (Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren) der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag des Unternehmens.
- Gezeichnetes Kapital/ Nominalkapital
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Das gezeichnete Kapital bzw. Nominalkapital stellt die Haftbasis der Gesellschaft dar, die für Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigerinnen oder Gläubigern haftet. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital müssen bei einer Betrachtung in Abzug gebracht werden. Bei einer Aktiengesellschaft spricht man auch von Grundkapital, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet man das Nominalkapital als Stammkapital.
- Grundschuld
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Die Grundschuld ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen Teileigentums. Die Eintragung erfolgt in dem dazugehörigen Grundbuch. Die Eintragung genießt öffentlichen Glauben. Sie stellt im Gegensatz zur Hypothek einen alleinigen dinglichen Anspruch dar, der von dem jeweiligen Kreditverhältnis losgelöst zu betrachten ist. Sie kann für sämtliche Finanzierungsformen als Sicherheit herangezogen werden.
- Haftungsfreistellung
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Haftungsfreistellung bedeutet, dass die Hausbank der Antragstellerin oder des Antragstellers in Höhe des im jeweiligen Förderprogramm haftungsfrei gestellten Darlehensanteils von ihrem Risiko freigestellt ist. Die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer – Antragsteller ist das Unternehmen oder der bzw. die Gesellschafter – bleibt jedoch in vollem Umfang in seiner Rückzahlungsverpflichtung. Durch die Haftungsfreistellung reduziert sich das Ausfallrisiko der Hausbank, sodass diese bei nicht ausreichenden Sicherheiten eher bereit sein sollte, ein Entsprechendes Risiko für die Kreditgewährung zu übernehmen. Damit wird den Hausbanken die Entscheidung zur Vergabe von Förderkrediten an Unternehmen mit schwachen Sicherheiten wesentlich erleichtert.
- Hausbankverfahren
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Im sogenannten Hausbankverfahren werden die Fördergelder über die Hausbanken ausgereicht; die ISB tritt dabei als Refinanzierungsinstitut auf. Die ISB arbeitet mit allen Banken und Sparkassen zusammen. Die Hausbank, bzw. das für die Hausbank zuständige Zentralinstitut, nimmt die Förderanträge entgegen und leitet sie an die ISB weiter. Sie verpflichtet sich gegenüber der ISB, die Darlehen fristgerecht zu verzinsen und zu tilgen, und sie trägt das Kreditrisiko. Auf die Kreditentscheidung der Hausbank nimmt die ISB keinen Einfluss; auch nicht darauf, welche Sicherheiten sich die Bank für die Förderdarlehen stellen lässt.
- Haushaltseinkommen
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Tatsächlich erzieltes Einkommen einschließlich Sonderleistungen aller zu einem Haushalt gehörenden Personen.
- Haushaltsgröße
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Zahl der Personen, die zu einem Privathaushalt gehören. Die Haushaltsgröße kann durch eine Meldebestätigung der zuständigen Gemeinde nachgewiesen werden.
- Innovationsfähigkeit
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Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, bezogen auf das Hervorbringen von Neuerungen.
- Innovationsgrad
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Abstand einer Innovation gegenüber bisherigen Lösungen; dieser kann betreffen: den Umfang der Produktfunktionen (insbes. die Gebrauchsfunktion), die Art der technischen Realisierung (verwendete Produkt-Technologien), den Funktionserfüllungsgrad, Erscheinungsbild (Design) etc..
- Investitionsfinanzierung
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Finanzierungen von Investitionen in das Sachanlagevermögen.
- Junge Ehepaare
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Definition zur Ermittlung der Förderhöhe, der Wohnfläche und der Eigenleistung:
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften sind "jung", wenn beide (Ehe-) Partnerinnen/Partner unter 40 Jahre alt sind.
Definition ausschließlich zur Ermittlung des maßgeblichen Gesamteinkommens:
Ehepaare sind "jung", wenn beide Partnerinnen/Partner unter 40 Jahre alt sind und wenn die Eheschließung nicht länger als fünf Kalenderjahre - beginnend mit dem 31. Dezember des Jahres der Eheschließung - zurückliegt (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 WoFG). - Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung
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Der Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan beinhaltet eine Gegenüberstellung der benötigten Mittel (Investitionen, Warenausstattung, Liquidität etc.) und der vorhandenen Mittel (Eigenkapital, zugesagte/zu beantragende Kredite etc.).
- Kapitalmarkt
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Markt für Beteiligungskapital und langfristige Kredite. Der organisierte Kapitalmarkt der Banken und Börsen umfasst sowohl den Aktien- als auch den Rentenmarkt.
- Kinderreiche Haushalte
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Kinderreich sind Haushalte, zu denen mindestens drei Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes gehören.
- Kontokorrenkredit
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Im Sprachgebrauch ist der Kontokorrentkredit der Dispositionskredit des Selbstständigen. Der Kontokorrentkredit ist ein Geldkredit, der im Rahmen der kurzfristigen Fremdfinanzierung gewährt wird. Das Kreditinstitut räumt einer Kreditnehmerin oder einem Kreditnehmer einen Kredit in einer bestimmten Höhe – das Kreditlimit – ein. Bis zu dieser Grenze kann das Konto ohne vorherige Rücksprache jederzeit genutzt werden.
- Kostenmiete (gilt nur für 1. Förderweg)
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Die im sozialen Wohnungsbau zur Deckung der laufenden Aufwendungen (Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten) eines Wohngebäudes oder einer Wirtschaftseinheit erforderliche Miete. Die zuständigen Bewilligungsbehörden setzten sie für den öffentlich geförderten (Erster Förderweg) und den steuerlich begünstigten Wohnungsbau nach den Vorschriften der Neubaumietenverordnung und der zweiten Berechnungsverordnung fest (aus diesem Grund wird sie auch "Bewilligungsmiete" genannt). Nach § 8 des Wohnungsbindungsgesetzes bezeichnet die Kostenmiete die Höchstmiete für eine öffentlich geförderte Wohnung. Sie ergibt sich aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung für öffentlich geförderte Wohnungen (Durchschnittsmiete) und kann je Wohnung unterschiedlich sein, um Qualitätsunterschiede zu berücksichtigen.
- Kreditsicherheiten
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Die Bankbetriebslehre unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Zu den gängigen Sachsicherheiten zählen die Grundschuld, die Verpfändung, die Abtretung und die Sicherungsübereignung. Unter Personensicherheiten versteht man im wesentlichen Bürgschaften bzw. die Mitverpflichtung in einem Vertragsverhältnis.
- LBO
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Leverage-buy-out. Als Leverage-buy-out wird ein MBO oder MBI bezeichnet, bei dem der Kaufpreis zum überwiegenden Teil aus Fremdmitteln (Leverage) finanziert wird. Der Schuldendienst wird im Ergebnis meist aus dem Cash-Flow des erworbenen Unternehmens erbracht. Über eine neu zu gründende weitere Gesellschaft kann der gezahlte Unternehmenswert aktiviert werden und bietet somit Abschreibungspotential.
- Leasing
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Als Leasing bezeichnet man ein über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenes miet- oder pachtähnliches Verhältnis. Dieses Verhältnis wird zwischen Leasinggeberin/Leasinggeber und Leasingnehmerin/Leasingnehmer in einem Leasingvertrag vereinbart. Leasing wird als Sonderform der Fremdfinanzierung bezeichnet, jedoch erwirbt die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer kein Eigentum, sondern er hat lediglich das Recht, gegen eine zu zahlende Gebühr, das Leasinggut für die Vertragsdauer zu nutzen.
- LOI
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Letter of intend; der LOI ist eine schriftliche Absichtserklärung der VC-Gesellschaft, in der die grundsätzliche Bereitschaft einer künftigen Beteiligung nebst Konditionen und Basis der Annahmen schriftlich erklärt werden. Zusätzlich wird oft das weitere Vorgehen skizziert, die Vertraulichkeit zusichert und eine Exklusivitätserklärung von der Kundin oder vom Kunden für das Vorhaben erwartet.
- LWTG
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Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten und löste das Heimgesetz des Bundes ab.
- Markteinführung
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Eröffnung von Absatzmöglichkeiten (Einführung eines Produktes am Absatzmarkt).
- MBI
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Management-buy-in. Übernahme des Unternehmens durch eine Außenstehende/einen Außenstehenden.
- MBO
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Management-buy-out. Übernahme eines Unternehmens durch eine/einen bereits in der Führungsebene beschäftigte Mitarbeiterin/beschäftigten Mitarbeiter.
- MidCap-Unternehmen
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Unternehmen in den Wirtschaftsbereichen Industrie, Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe und sonstige Dienstleistungen mit mindestens 250 und weniger als 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Miete
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Miete ist das Gebrauchsentgelt für die Überlassung einer Wohnung ohne Betriebskosten und sonstige Umlagen (so genannte "Kaltmiete").
- Mietpreisbindung
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Bindung an die Kostenmiete/vereinbarte Miete während einer bestimmten Laufzeit.
- Mietspiegel
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Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die Ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessensvertreterinnen und Interessenvertretern der Vermieterinnen und Vermieter und der Mieterinnen und Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.
- Mietwohnungen
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Als Mietwohnungen gelten alle Wohnungen, die von der Eigentümerin oder vom Eigentümer gegen Entgelt (Miete) an Dritte zur Nutzung überlassen werden. Freizeitwohnungen sowie Wohnungen in Wohnheimen werden nicht zu den Mietwohnungen gerechnet.
- Mittelstand/ mittelständische Unternehmen
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Kleine und mittlere Unternehmen in den Wirtschaftsbereichen Industrie, Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe und sonstige Dienstleistungen. KMU-Definition: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe, die überwiegend für die gewerbliche Wirtschaft tätig sind, die weniger als 250 Personen beschäftigen und bei denen der Jahresumsatz höchstens 40 Mio. Euro oder die Bilanzsumme höchstens 27 Mio. Euro erreicht.
- Nachwirkungsfrist (gilt nur für 1. Förderweg)
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Erfolgt die vollständige Rückzahlung der Fördermittel vorzeitig auf freiwilliger Basis für alle Wohnungen eines Gebäudes, so gelten die Wohnungen bis zum Ablauf des 10. Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung, im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung aufgrund einer Kündigung wegen Verstoß gegen die Förderbestimmungen bis zum Ablauf des 12. Kalenderjahres, längstens jedoch bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Darlehen nach Maßgabe der Tilgungsbedingungen vollständig zurückgezahlt wäre, weiterhin als öffentlich gefördert. Die Nachwirkungsfrist gilt nur für den 1. Förderweg.
- Negativmerkmale
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Bei in der Vergangenheit bereits vorgekommenen Rücklastschriften, Rückschecks mangels Deckung sowie Wechselprotesten spricht man im Bereich der Kontoführung von Negativmerkmalen. Ebenso werden über die SCHUFA Negativmerkmale über Kundinnen und Kunden an die angeschlossenen Kreditinstitute übermittelt. Neben Standardmitteilungen über neu aufgenommene Kredite und Kontoeröffnungen werden u.a. auch Mahnbescheide, eidesstattliche Versicherungen und Konkurse gemeldet.
- NEWCO
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New Company; neu gegründete Gesellschaft, auch als Übergangsgesellschaft, um eine steuerliche Optimierung zu erreichen.
- Offene Beteiligung
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Bei einer offenen Beteiligung werden von einer Beteiligungsgesellschaft, einer Privatperson oder einem Unternehmen, Kapitalanteile gehalten, die registerlich erfasst werden. Die Beteiligungsgeberin/der Beteiligungsgeber bzw. Kapitalinhaberin/Kapitalinhaber ist Gesellschafterin/Gesellschafter des Unternehmens. Gewinnbeteiligung, Mitsprache- und Einsichtsrechte regelt der Gesellschaftsvertrag.
- Öffentlich geförderte Wohnungen
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Wohnungen, die nach dem 20.06.1948 bezugsfertig geworden sind und die im Rahmen des 1. Förderweges gefördert wurden (so genannte "Sozialwohnungen"). Aufgrund der Förderung mit öffentlichen Mitteln besteht für diese Wohnungen eine Belegungs- und Mietpreisbindung. Die Dauer der Belegungs- und Mietpreisbindungen reicht bis zur planmäßigen Tilgung der Darlehen.
- Ortsübliche Vergleichsmiete
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Durchschnittliche Miete, die unter Berücksichtigung von Größe, Ausstattung, Art, Lage und Beschaffenheit der Wohnung in einer Gemeinde erzielt wird. Sofern ein Mietspiegel vorhanden ist, lässt sich die Ortsübliche Vergleichsmiete diesem entnehmen.
- Pre-Seed-Finanzierung
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Vor-, Gründungs- bzw. Ideenfindungsphase, in der beispielsweise entwicklungsfähige, potenzielle Arbeitskräfte (z.B. Studierende unterer Semester) gefördert werden, um ein in der Zukunft liegendes Vorhaben zu realisieren.
- Primärhaftung
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ISB-Darlehen werden i.d.R. unter der vollen Primärhaftung der Hausbank ausgereicht. Die Hausbank verpflichtet sich gegenüber der ISB, die Darlehen fristgerecht zu verzinsen und zu tilgen, und sie trägt das Kreditrisiko. Auf die Kreditentscheidung der Hausbank nimmt die ISB keinen Einfluss; auch nicht darauf, welche Sicherheiten sich die Bank für die Förderdarlehen stellen lässt.
- Prototyp
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Erste Version eines Produktes zur Erprobung vor Beginn der Serienfertigung.
- Rechtsformen
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Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet neben der Einzelunternehmung/Einzelfirma zwischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und sogenannten Mischformen. Des Weiteren werden die öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden in Formen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
- Refinanzierung
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Kreditgewährung, die nicht aus eigenen Mitteln der Kreditgeberin oder des Kreditgebers erfolgt; dieser muss sich die erforderlichen Mittel erst beschaffen.
- ROI
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Return on Investment. Stellt die Gesamtkapitalrentabilität eines Unternehmens dar, die mit Hilfe des eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals (inkl. des Beteiligungskapitals) erwirtschaftet wird.
- Rückstellungen
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Unternehmen dürfen zu Lasten der Ertragslage (gewinnschmälernd) Rückstellungen für Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen bilden, deren Höhe oder das Eintreten generell noch nicht sicher ist. In der Praxis werden häufig Rückstellungen für Pensionen oder ähnliche Verpflichtungen, Steuernachzahlungen oder für unterlassene Aufwendung für Instandhaltung gebildet.
- Sanierungskredite
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Darlehen oder Kredite, die der Sanierung eines Unternehmens dienen sollen. Oft müssen vergangenheitsbezogene Verluste oder Entnahmen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter finanziert werden, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die Verbürgung solcher Fremdmittel ist den Bürgschaftsbanken richtliniengemäß nicht gestattet.
- SCHUFA
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Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH. Die SCHUFA ist eine Auskunftei, die für die angeschlossenen Unternehmen – zumeist Kreditinstitute – Daten über Privatpersonen sammelt und an ihre Vertragspartnerinnen und Vertragspartner weitergibt. Wenn Sie wissen möchten, was über Sie bei der SCHUFA gespeichert ist, können Sie eine Eigenanfrage persönlich oder schriftlich anfordern.
- Schwerbehinderte im Sinne des WoFG
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Schwerbehindert sind Menschen, die einen GdB von 100 nachweisen oder niedriger, wenn sie häuslich pflegebedürftig sind (Nachweis über Feststellungsbescheid oder Ausweis). Personen ab Pflegestufe I werden diesen gleichgestellt.
- Seed-Finanzierung
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Starthilfe für besonders innovative Existenzgründungen, kurz vor oder nach unmittelbarem Beginn der Gründungsphase (einschließlich Erstellung eines Businessplanes).
- Selbstauskunft
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Ein von den verschiedenen Kreditinstituten eigens entworfenes Formular, welches von den Kundinnen und Kunden selbst ausgefüllt und unterzeichnet wird. Die Selbstauskunft sieht die Angabe der persönlichen Daten vor und soll der Leserin oder dem Leser Auskunft über die Vermögensverhältnisse einer Person geben.
- Sicherheiten
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Als Sicherheit wird in der "Bankenwelt" die mögliche Reduzierung des Risikos aus überlassenen Geldbeträgen oder Eventualverbindlichkeiten verstanden. Die gestellten Sicherheiten werden auf Initiative der Kreditgeberin oder des Kreditgebers verwertet, sofern die Schuldnerin oder der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Unter Personensicherheiten versteht man im Wesentlichen die Bürgschaft oder den Schuldbeitritt bzw. die Mitverpflichtung. Sachsicherheiten sind im Wesentlichen die Grundschuld, die Verpfändung sowie die Sicherungsübereignung. Bei der Abtretung/Zession wird eine Sicherheit an bestimmten Rechten bestellt. Sie wird trotzdem als Sachsicherheit behandelt.
- Sicherungsübereignung
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Zur Besicherung von Krediten werden in der üblichen Bankpraxis z.B. Kraftfahrzeuge, Maschinen, Einrichtungsgegenstände sowie Waren und Vorräte sicherungsübereignet. Ein wesentlicher Unterschied zum Pfandrecht besteht darin, dass das Sicherungsgut bei dem Sicherungsgeber zur Nutzung verbleibt. Hierdurch entstehen aus Banksicht besondere Risiken (z.B. Untergang, besondere Abnutzung), so dass die Kreditinstitute der Sicherungsübereignung nur wenig Werthaltigkeit beimessen.
- Small-MidCap-Unternehmen
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Unternehmen in den Wirtschaftsbereichen Industrie, Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe und sonstige Dienstleistungen mit mindestens 250 und weniger als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Stille Beteiligung
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Eine Stille Beteiligung wird dann vereinbart, wenn eine Kapitalgeberin oder ein Kapitalgeber als Gesellschafterin oder Gesellschafter eine Einlage in dessen Vermögen leistet. Diese Einlage stärkt somit unmittelbar die Eigenkapitalbasis, jedoch behält die Unternehmerin oder der Unternehmer ihre/seine Handlungsfreiheit in Bezug auf unternehmerische Entscheidungen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer typisch stillen Beteiligung und einer atypisch stillen Beteiligung. Bei der typisch stillen Beteiligung partizipiert die Kapitalgeberin oder der Kapitalgeber nicht an stillen Reserven (Unterbewertung von Vermögensgegenständen, z.B. dem Firmenwert oder Überbewertung von Verbindlichkeiten). Bei Beendigung der Gesellschaft partizipiert die stille Gesellschafterin oder der stille Gesellschafter bei einer atypisch stillen Beteiligung vor allem an dem außerbilanziellen Wertzuwachs, der während der Dauer der Beteiligung erreicht werden konnte.
- Stille Gesellschaft
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Eine Stille Gesellschaft entsteht bereits durch eine Vermögenseinlage, ohne dass die stille Gesellschafterin oder der stille Gesellschafter nach außen hin als Gesellschafterin/Gesellschafter in Erscheinung tritt. Die Haftung der stillen Gesellschafterin oder des stillen Gesellschafters ist auf seine Einlage beschränkt. Vergleiche auch hierzu Erläuterungen zu der stillen Beteiligung.
- Strukturschwache Regionen
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Gebiete, deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder in denen gravierende sektorale Strukturprobleme bestehen.
- Tilgungsverrechnung
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Die Angabe zur Tilgungsverrechnung gibt Auskunft darüber, wann von der Kundin oder dem Kunden eingehende Tilgungsleistungen mit der Darlehensrestschuld verrechnet werden. Grundsätzlich gibt es die taggenaue Verrechnung (Tag des Zahlungseinganges) oder die Verrechnung zu bestimmten Terminen (vierteljährlich, halbjährlich etc.).
- Umlaufvermögen
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Als Umlaufvermögen werden alle Vermögensteile bezeichnet, die nicht zum Anlagevermögen bzw. zur Rechnungsabgrenzung gehören, dies sind insbesondere der Bestand an Vorräten, Forderungen sowie die vorhandenen Barvermögen.
- Umweltschutzinvestitionen
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Investitionen in Produkte und Produktionsverfahren, die eine relative Umweltschonung, d.h. möglichst geringe Umweltbelastung, mit sich bringen, die wenig ökologisch knappe Ressourcen beanspruchen und das Entstehen von Rückständen vermeiden, da somit eine Entsorgung von Abfällen entfällt.
- Variables Entgelt/ Gewinnabhängiges Entgelt
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Das an die Beteiligungsgesellschaft zu entrichtende variable Entgelt bemisst sich an der Erreichung von vereinbarten Unternehmenskennziffern. Meistens wird der Jahresüberschuss nach Normalabschreibungen und eventuell vereinbarten Geschäftsführungsgehältern als Bemessungsgrundlage herangezogen.
- VC Gesellschaften
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Venture-Capital-Gesellschaften. Unternehmen, die mit unterschiedlichen Absichten Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
- Venture Capital
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Kapital zur Finanzierung neuartiger, riskanter und zugleich zukunftsträchtiger und chancenreicher Projekte oder Technologien. Auch Wagnis-oder Risikokapital genannt.
- Venture Capital Fonds
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Fonds, aus dem das Kapital für die Investments bereitgestellt wird. Investorinnen und Investoren des Fonds sind sowohl institutionelle Anlegerinnen und Anleger (Kreditinstitute, Versicherungen, Staat, Pensionsfonds) als auch Privatpersonen.
- Vertragserfüllungsaval/ -bürgschaft
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Die Hausbank einer Auftragsnehmerin oder eines Auftragnehmers verbürgt sich für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber möchte hierdurch das Risiko einschränken, dass das ausführende Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung in der vertraglich vereinbarten Zeit zu erbringen. Üblicherweise werden 5 Prozent des Vertragswertes verbürgt.
- Vollfinanzierungsbestätigung
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In vielen Förderprogrammen können wir erst dann Fördergelder bewilligen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass die Finanzierung der gesamten Investitionen oder des gesamten Vorhabens gesichert ist. In der Regel geschieht dies über eine Vollfinanzierungsbestätigung der Hausbank.
- Wareneinsatz/ Materialaufwand
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Diese Aufwandsposition setzt sich zusammen aus den verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zur Leistungserstellung. Im Handelsbereich spricht man beim Einkauf der Handelsware eher von Wareneinsatz. Aus Material bzw. Wareneinsatz und einer Umsatzgröße lässt sich eine Quote bilden, die dann bei gleichartigen Unternehmen eine Vergleichsmöglichkeit bietet.
- WoFG
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Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz – WoFG) vom 13. September 2001. Löste zum 1. Januar 2002 das II. Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) ab.
- Wohnflächenobergrenze
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Maximal förderbare Wohnfläche in Abhängigkeit von der Anzahl der Haushaltsangehörigen. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 ermittelt. Die Wohnfläche ist die Summe der Grundfläche aller Räume, die zur Wohnung gehören und sich auf der Ebene mit Wohnräumen befinden. Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung sowie Wasch-, Trocken-, Boden- und Heizungsräume zählen nicht zur Wohnfläche. Näheres ergibt sich aus § 1 Abs. 2 und §§ 2 bis 4 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung-WoFlV) vom 25.11.2003.
- Wohnumfeldmaßnahmen
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Zu den Wohnumfeldmaßnahmen zählen insbesondere die Anlage und der Ausbau von nicht öffentlichen Gemeinschaftsanlagen wie Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Stellplätzen und anderen Verkehrsanlagen auf dem eigenen Grundstück.
- Zweiter Förderweg
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Im zweiten Förderweg wurden mit Aufwendungsdarlehen aus öffentlichen Haushalten, die nicht als öffentliche Mittel im Sinne des § 6 Abs. 1, II. WoBauG gelten, Bauvorhaben im Rahmen des steuerbegünstigten Wohnungsbaus auch für Personen mit höherem Einkommen gefördert. Die Mietpreis- und/oder Belegungsbindung besteht während der Auszahlung des Aufwendungsdarlehens (i.d.R. 15 Jahre).