Im Rahmen von Eigentumsmaßnahmen werden Wohngebäude gefördert, die nicht mehr als zwei Wohnungen enthalten, von denen eine Wohnung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer oder ihren/seinen Angehörigen bewohnt wird.
Im Rahmen von Eigentumsmaßnahmen werden Wohngebäude gefördert, die nicht mehr als zwei Wohnungen enthalten, von denen eine Wohnung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer oder ihren/seinen Angehörigen bewohnt wird.