Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismuswirtschaft in Rheinland-Pfalz. Dazu gehören:
- Beherbergungsbetriebe mit mindestens 10 möblierten touristischen Beherbergungseinheiten, die mindestens sieben Monate im Jahr angeboten werden und spätestens sechs Monate nach Maßnahmeabschluss online buchbar sind.
- Campingbetriebe mit mindestens 20 touristischen Stellplätzen (ohne Dauercamping) und zeitgemäßen sanitären Einrichtungen.
- Gastronomiebetriebe mit mindestens 20 Sitzplätzen im Innenbereich, die mindestens sieben Monate im Jahr und in der Regel mindestens vier Tage pro Woche geöffnet sind.
- Mischbetriebe, die die Voraussetzungen für Beherbergungs- und/oder Gastronomiebetriebe erfüllen.
Die Betriebsstätte muss in Rheinland-Pfalz liegen.
Gefördert werden Investitionen zur qualitativen und zukunftsfähigen Verbesserung touristischer Angebote. Unterstützt werden insbesondere:
- die Errichtung neuer Betriebsstätten,
- die Erweiterung bestehender Betriebsstätten,
- Angebotsumstellungen und Angebotserweiterungen,
- die Neuaufsetzung betrieblicher Prozesse.
Voraussetzung ist ein schlüssiges touristisches Konzept, das einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem bisherigen Angebot erkennen lässt und mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz im Einklang steht.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Bei Investitionssummen bis 600.000 Euro erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe mit bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten.
- Bei Investitionssummen ab 600.000 Euro beträgt die Förderung:
- bis zu 20 % für kleine Unternehmen,
- bis zu 10 % für mittlere Unternehmen.
Die maximale Zuschusssumme beträgt in der Regel 500.000 Euro.