Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der ISB in der Wirtschafts- oder Wohnraumförderung? Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Kundenbetreuung, Beratung helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Sie erreichen uns während der Servicezeiten telefonisch oder per E-Mail.
Für KMU , MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen , die aus- oder weiterbilden
Zinsgünstige Investitionsfinanzierungen bis 2 Mio. € und Betriebsmittelfinanzierung bis 500.000 €
Vielfältige Tilgungsoptionen mit flexiblen Laufzeiten und optionalen Tilgungsfreijahren bei günstiger Bereitstellungprovision von nur 0,125 % erst ab dem 7. Monat
Möglichkeit der Haftungsfreistellung von 50 % für Unternehmen mit mind. 2 vollständigen Jahresabschlüssen
Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierung in einem Kredit möglich.
Für KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen zur Finanzierung von Vorhaben mit positivem Umwelteffekt
Zinsgünstige Investitionsfinanzierungen bis 10 Mio. Euro mit bis zu 20 Jahren Laufzeit
Vielfältige Tilgungsoptionen mit flexiblen Laufzeiten und optionalen Tilgungsfreijahren bei günstiger Bereitstellungprovision von nur 0,125 % erst ab dem 7. Monat
Förderprogramm für überregional tätige, gewerbliche Unternehmen
Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung
Vorhaben muss im Fördergebiet umgesetzt werden
Zuschüsse bis zu 20 % möglich
Direkte Antragstellung bei ISB
Wichtiger Hinweis: Eine Antragstellung in diesem Programm ist bis zum 30. Juni 2024 möglich. Eine Programmfortführung ist geplant und eine Antragstellung wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 wieder möglich sein.
Förderprogramm für bestimmte gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe im GRW-Fördergebiet (siehe Positivlisten im Koordinierungsrahmen bzw. Ausschlussbranchen gemäß Verwaltungsvorschrift)
Im Wesentlichen Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung
Es handelt sich nicht um ein Förderprogramm der sozialen Wohnraumförderung. Bitte prüfen Sie daher zunächst, ob der antragstellende Haushalt die dort geltenden Einkommensgrenzen unterschreitet und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, um so die nochmals deutlich günstigeren Konditionen in Anspruch nehmen zu können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ankauf und Neubau von Wohneigentum hieroder im Falle von zu finanzierenden Modernisierungsmaßnahmen im Wohneigentumsbereich hier.
Schaffung von Wohnraum zur Selbstnutzung oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz
keine Wohnflächenobergrenzen
keine Einkommensgrenzen
Darlehensbetrag zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro frei wählbar
Zinsfestschreibung für 10, 15 oder 20 Jahre möglich
Nachrangdarlehen
Digitale Antragstellung
Weiterer Finanzierungspartner erforderlich
Einsatz von 10% Eigenkapital notwendig (in Form von Guthaben / Barmitteln / bezahlte Rechnungen / bezahltes Grundstück / Eigenkapitalersatzdarlehen)
Einbindung eines Energieeffizienz-Experte oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung (nur bei Einhaltung Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 (GEG 2023)
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums
Maßnahmenbeginn erst nach Vorlage der erforderlichen Förderbestätigung möglich
Eine Modernisierung kann nicht gefördert werden, wenn der Ankauf innerhalb der letzten 18 Monate durch die ISB gefördert worden ist
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen
1 % Zinsen p. a., 2 % Mindesttilgung p. a, Sondertilgungen jederzeit möglich
Tilgungszuschüsse
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Neben Modernisierungsmaßnahmen können Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung))
Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
0,50 % Zinsen p.a., 15 Jahre fest bzw. 20 Jahre bei der klimagerechten Modernisierung, 2,0 % Mindesttilgung p.a., 25 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen, die Wohnheime modernisieren und die Plätze preiswert zur Verfügung stellen
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Gefördert werden die Modernisierung und die klimagerechte Modernisierung. Diese liegt vor, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird. Instandsetzungsmaßnahmen können mitgefördert werden.
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrende herrichten
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Bauortgemeinde und Intergrationsministerium müssen Bedarf bestätigen
Ziel der Förderung ist es den Ausstoß von Luftschadstoffen wie Kohlenstoffdioxid, Schwefeloxide, Stickoxide und Feinstaub insbesondere in urbanen Räumen zu vermeiden
Die Förderung umfasst den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen die durch Frachtschiffe (Tank- und Trockengüterschiffe), Fahrgastkabinenschiffe (Flusskreuzfahrtschiffe), Fahrgastschiffe (Ausflugschiffe) oder Fähren genutzt werden, einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung).
Die geförderten Vorhaben werden baufachlich durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) geprüft
Zum Auf- und Ausbau digitaler Infrastruktur an Schulen stellt der Bund im Rahmen des DigitalPakt Schule rund 5 Mrd. bereit, davon entfallen auf Rheinland-Pfalz insgesamt 241,1 Mio. Je Träger ist über die Anlage zu 6.1. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur an Schulen in Rheinland-Pfalz (Umsetzung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 5. Juli 2019 (B3/9323), zuletzt geändert durch die VV vom 4. Januar 2021, ein Budget vorgesehen, das bis zum 16. Mai 2022 bei der ISB beantragt werden kann.
Es werden Reparaturkosten oder Kosten für den Wiederaufbau bei Schäden an Gebäuden gefördert. Ersetzt werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (des festgestellten Schadens).
Vereinen, Stiftungen, anerkannten Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen werden die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktionsbezogenen Einrichtungsgegenständen erstattet.
Mietausfälle bzw. die Verringerung von Mieteinnahmen, die für private Vermieter zu Einkommenseinbußen führen, können während eines Zeitraums von höchstens bis zu sechs Monaten nach dem Schadensereignis geltend gemacht werden.
Die Schadenshöhe wird durch Gutachten ermittelt. Dies umfasst in der Regel Schäden ab einer Summe von 5.000 Euro und ab 2.000 Euro bei Vereinen.
Der Antrag auf Zuwendung muss bei der ISB bis zum 30. Juni 2026 eingegangen sein.
Direkte Antragstellung bei der ISB über das Self Service Portal.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen kann.
Erstattet werden im Regelfall 80% der beihilfefähigen Kosten.
Die an einer Betriebsstätte entstandenen Schäden (Sachschäden und/oder Einkommenseinbußen) müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
Der Antrag auf Zuwendung muss bei der ISB bis zum 30.06.2026 eingegangen sein.
Direkte Antragstellung bei der ISB über das Self-Service-Portal.
Gutachterkosten werden zu 100% erstattet.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen kann.
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