Förderung von A-Z

  • Für KMU , MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen , die aus- oder weiterbilden
  • Zinsgünstige Investitionsfinanzierungen bis 2 Mio. € und Betriebsmittelfinanzierung bis 500.000 €
  • Vielfältige Tilgungsoptionen mit flexiblen Laufzeiten und optionalen Tilgungsfreijahren bei günstiger Bereitstellungprovision von nur 0,125 % erst ab dem 7. Monat
  • Möglichkeit der Haftungsfreistellung von 50 % für Unternehmen mit mind. 2 vollständigen Jahresabschlüssen
  • Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierung  in einem Kredit möglich.
  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk
  • Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Für Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der ISB
  • Antragsteller muss mindestens zwei Jahre am Markt sein.
  • Zuschuss zu den Beratungskosten im Rahmen eine Existenzgründung,  Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübergabe 
  • Unternehmenssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
  • Zuschuss 400 Euro pro Tagewerk
  • Zuschuss wird auf Grundlage der Verordnung (VO) 2023/2831 der Kommission als De-minimis-Beihilfe gewährt
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer oder Landesverband der freien Berufe

 

 

  • Informationen zu Standortangeboten
  • Beratung für Investorinnen und Investoren aus dem In- und Ausland, die einen Standort in Rheinland-Pfalz suchen
  • Kostenloser Service
  • Kooperation mit regionalen Wirtschaftsförderern vor Ort und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
  • www.standortfinder.rlp.de
  • Für KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen mit zusätzlichem Betriebsmittelbedarf 
  • Zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen bis 5 Mio. € 
  • Vielfältige Tilgungsoptionen bei günstiger Bereitstellungprovision von nur 0,125 % erst ab dem 7. Monat
  • Bis zu 10 Jahren Laufzeit mit bis zu einem Tilgungsfreijahr
  • Keine direkte Umschuldung, Prolongation oder Ablösung von Krediten möglich
  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk
  • Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Förderung technologieorientierter Beratungen, Begutachtungen, QMS und Datenbankrecherchen etc.
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer
  • Keine Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungaudits bei QMS
  • Ausfallbürgschaften – grds. ab 2,0 Mio. € - zur Absicherung von betrieblichen Krediten
  • Branchenübergreifend für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
  • Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Inlandsavale
  • Keine Verbürgung von Bestandskrediten
  • Gemeinsame Antragstellung von Kreditnehmer und finanzierender Hausbank
  • Für KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen zur Finanzierung von Vorhaben mit positivem Umwelteffekt
  • Zinsgünstige Investitionsfinanzierungen bis 10 Mio. Euro mit bis zu 20 Jahren Laufzeit
  • Vielfältige Tilgungsoptionen mit flexiblen Laufzeiten und optionalen Tilgungsfreijahren bei günstiger Bereitstellungprovision von nur 0,125 % erst ab dem 7. Monat
  • Förderung positiver Umwelteffekte aller Art
  • Ab dem 24.02.2021 wird das Förderprogramm unter FÖP 279 abgewickelt (Teil REACT EU)
  • Der Durchführungszeitraum für das FÖP 279 endet am 30.06.2023
  • Nicht zurückzahlbare Zuwendung; Durchführbarkeitsstudie bis max. 52.500 €; FuE-Vorhaben bis max. 500.000 €
  • KMU aus Rheinland-Pfalz, Größere Unternehmen aus Rheinland-Pfalz
  • Vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nach Genehmigung  möglich.
  • Technologieoffen
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden
  • mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Zuschuss von 2.500 € nach Ablauf der Ausbildungszeit
  • Förderung  der Ausbildungsbetriebe für die Übernahme von Auszubildenden
  • Vorrausetzung: Verlust des ursprünglichen Ausbildungsplatzes
  • Antragstellung spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer
  • Ausbildungsbetrieb und Insolvenzbetrieb müssen in Rheinland-Pfalz liegen.
  • nicht zurückzahlbare Zuwendungen als monatliche Festbeträge für die Beschäftigung von  einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten 
  • Förderzeitraum bis zu 24 Monate
  • Einsatzbereich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • technologieoffen
  • KMU aus Rheinland-Pfalz
  • Förderung von: KMU, kleinen Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten (SmallMidCaps), große Unternehmen
  • Technologieoffen
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden
  • Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Förderprogramm für bestimmte gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen, auch Beherbergung
  • Landesweites Programm (keine Fördergebiete)
  • Vorgaben bezüglich der Produkt- / Prozessinnovation bzw. des Digitalisierungspotenzials (Einbindung eines Sachverständigen)
  • Zuschüsse bis zu 20 % möglich
  • Direkte Antragstellung bei der ISB
  • Von einer Förderung ausgenommen sind z. B. Bauhauptgewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Camping 
  • Mit Fördermitteln aus den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

 

  • nicht zurückzahlbare Zuwendung bis max. 20.000 €
  • KMU aus Rheinland-Pfalz
  • Vorhabensbeginn ab Förderzusage; Projektdauer max. 12 Monate
  • technologieoffen
  • Kooperationsvorhaben (Kumulierung von Innovationsgutscheinen) möglich
  • Für Freiberufler, Einzelunternehmen sowie KMU (auch vor der Gründung und im Nebenerwerb)
  • Zinsverbilligte/Zinsgünstige Investitionsfinanzierungen bis 5 Mio. € und Betriebsmittelfinanzierungen bis 2 Mio. €
  • Besonders günstige Konditionen für Gründer, junge Unternehmen und Vorhaben in rheinland-pfälzischen Fördergebieten
  • Mit flexiblen Laufzeiten bis zu 20 Jahren und optionalen Tilgungsfreijahren
  • Optionale Haftungsfreistellung von 50 % bei Finanzierungen bis 800.000 € für Unternehmen mit mind. 2 vollständigen Jahresabschlüssen
  • Bis zu 50 %ige Beteiligung der ISB an Vorhaben von Unternehmen in RLP
  • Barunterbeteiligung und/oder Risikounterbeteiligung möglich
  • Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittelfinanzierungen oder Avalrahmen
  • Auf Wunsch Refinanzierung der Konsorten ganz oder teilweise möglich
  • Antragstellung formlos durch Konsortialführung
  • Kreditnehmerrating mit einer durchschnittlichen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bis 2,00 %
  • Antrag für Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich nicht möglich
  • Branchenübergreifendes Förderprogramm für gewerbliche Unternehmen in ganz Rheinland-Pfalz
  • Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz im Betrieb
  • Zuschüsse bis zu 20 % möglich
  • Feste Vorgaben zur CO2-Einsparung 
  • Direkte Antragstellung bei der ISB
  • mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

 

  • Förderprogramm für überregional tätige, gewerbliche Unternehmen
  • Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung
  • Vorhaben muss im Fördergebiet umgesetzt werden
  • Zuschüsse bis zu 20 % möglich
  • Direkte Antragstellung bei ISB

Wichtiger Hinweis: Eine Antragstellung in diesem Programm ist bis zum 30. Juni 2024 möglich. Eine Programmfortführung ist geplant und eine Antragstellung wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 wieder möglich sein.

  • Zuschuss zu den Veranstaltungskosten:
    • Innerhalb Europas                                      3.000 €
    • Außerhalb Europas                                     5.000 €
    • Digitale Veranstaltungen                         1.000 €
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Landwirtschaftliche Betriebe
    • Angehörige freier Berufe
  • Antragseingang bei der ISB bis einen Tag vor Messebeginn möglich
  • Förderprogramm für bestimmte gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe im GRW-Fördergebiet (siehe Positivlisten im Koordinierungsrahmen bzw. Ausschlussbranchen gemäß Verwaltungsvorschrift)
  • Im Wesentlichen Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung
  • Zuschüsse bis zu 35 % möglich
  • Direkte Antragstellung bei ISB

 

  • Zielgruppe vorwiegend junge, innovative Unternehmen
  • Erfolgsversprechendes Konzept mit Wachstumsperspektive und entsprechendem Wertschöpfungspotential im Unternehmen
  • In einer ersten Finanzierungsrunde kann grundsätzlich ein Betrag von bis zu 500.000 € zur Verfügung gestellt werden
  • Finanzierung kombiniert aus direkter und typisch stiller Beteiligung mit Rangrücktritt 
  • Konditionen werden individuell vereinbart
  • Die ISB ist ein langfristig orientierter Investor, z. B. Regellaufzeit von 10 Jahre für die typisch stille Beteiligungen
  • Keine vertraglich festgelegten Exit-Strategien
  • Förderprogramm für rheinland-pfälzische, gewerbliche, gastronomische Betriebe in ganz Rheinland-Pfalz, die beim statistischen Bundesamt unter folgenden Wirtschaftszweigen geführt werden:
    -    Hotels (NACE-Code 55.10.1)
    -    Hotels garni (NACE-Code 55.10.2) 
    -    Gasthöfe (NACE-Code 55.10.3) 
    -    Pensionen (NACE-Code 55.10.4) 
    -    Campingplätze (NACE-Code 55.30.0) 
    -    Restaurants mit herkömmlicher Bedienung, außerhalb von Verkehrsmitteln (NACE-Code 56.10.1)
  • Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Angebotsumstellung/-erweiterung und Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses
  • Zuschüsse bis zu 20 % möglich
  • Direkte Antragstellung bei der ISB

Es handelt sich nicht um ein Förderprogramm der sozialen Wohnraumförderung. Bitte prüfen Sie daher zunächst, ob der antragstellende Haushalt die dort geltenden Einkommensgrenzen unterschreitet und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, um so die nochmals deutlich günstigeren Konditionen in Anspruch nehmen zu können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ankauf und Neubau von Wohneigentum hier oder im Falle von zu finanzierenden Modernisierungsmaßnahmen im Wohneigentumsbereich hier.
 

  • Schaffung von Wohnraum zur Selbstnutzung oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz
  • keine Wohnflächenobergrenzen
  • keine Einkommensgrenzen
  • Darlehensbetrag zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro frei wählbar
  • Zinsfestschreibung für 10, 15 oder 20 Jahre möglich
  • Nachrangdarlehen
  • Digitale Antragstellung
  • Weiterer Finanzierungspartner erforderlich
  • Einsatz von 10% Eigenkapital notwendig (in Form von Guthaben / Barmitteln / bezahlte Rechnungen / bezahltes Grundstück / Eigenkapitalersatzdarlehen)
  • Investierende, die Mietwohnungen schaffen und preisgünstig zur Verfügung stellen 
  • Zinssatz 1 % p.a., 1 % Mindesttilgung p.a., Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen
  • Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Wohnflächenobergrenzen, Bauortgemeinde muss Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung
  • Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime mit preiswerten Mieten errichten
  • 10 Jahre zinslos und weitere 5 Jahre mit 0,5 % Verzinsung, 1 % Mindesttilgung p.a, Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Planungswettbewerb nach RPW 2013 bei Neubauvorhaben mit mehr als 60 Wohnheimplätzen
  • Bauortgemeinde und zuständiges Fachministerium müssen Bedarf bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung 
     
  • Zinsfestschreibung 10, 15, 20 Jahre oder bis zur Vollrückzahlung möglich  
  • Tilgungszuschuss bis zu 10 % auf das ISB-Darlehen Wohneigentum möglich 
  • Selbstnutzung, Einhaltung Wohnflächenobergrenzen, Einsatz von 10 % Eigenkapital oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Vorlage einer Förderbestätigung, bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung erhältlich
  • Kein Baubeginn vor Förderbestätigung
  • Kaufvertrag nicht älter als 2 Monate, beim Ankauf von Bestandsobjekten
  • Kein Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie
  • Investierende, die Gemeinschaftswohnungen schaffen und preisgünstig zur Verfügung stellen
  • Zinssatz 1 % p. a., 1 % Mindesttilgung p.a., Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Wohnflächenobergrenzen, Bauortgemeinde muss Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung
     
  • Zinsfestschreibung 10, 15 oder 20 Jahre möglich
  • Tilgungszuschuss bis zu 25 % möglich
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experte oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung (nur bei Einhaltung Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 (GEG 2023)
  • Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums
  • Maßnahmenbeginn erst nach Vorlage der erforderlichen Förderbestätigung möglich
  • Eine Modernisierung kann nicht gefördert werden, wenn der Ankauf innerhalb der letzten 18 Monate durch die ISB gefördert worden ist
  • Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen
  • 1 % Zinsen p. a., 2 % Mindesttilgung p. a, Sondertilgungen jederzeit möglich 
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Neben Modernisierungsmaßnahmen können Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung))
  • Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • 0,50 % Zinsen p.a., 15 Jahre fest bzw. 20 Jahre bei der klimagerechten Modernisierung, 2,0 % Mindesttilgung p.a., 25 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen, die Wohnheime modernisieren und die Plätze preiswert zur Verfügung stellen
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Gefördert werden die Modernisierung und die klimagerechte Modernisierung. Diese liegt vor, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird.  Instandsetzungsmaßnahmen können mitgefördert werden. 
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • 10 Jahre zinslos, 2 % Mindesttilgung p.a., 25 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrende herrichten
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Bauortgemeinde und Intergrationsministerium müssen Bedarf bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich

  • Finanzierung von Investitionen im kommunalen Bereich (Neuaufnahmen) und Umschuldungen
  • Kassenkredite zur Sicherung der Liquidität
  • Endfällige Darlehen, Annuitäten- und Tilgungsdarlehen
  • Laufzeit/Zinsbindung bis zu 30 Jahre
  • formlose Anfrage, vorzugsweise per E-Mail
  • Finanzierung von kleinen und mittleren Infrastrukturvorhaben oder Investitionen zur nachhaltigen Kommunal- und Regionalentwicklung
  • Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen
  • 100 % der Gesamtkosten können finanziert werden
  • Das Kreditvolumen liegt zwischen 250.000 € und 25 Mio. €
  • formlose Anfrage, vorzugsweise per E-Mail
  • Darlehen an Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • Zinssatz i. H. v. 0 % p.a. zunächst für die ersten 3 Jahre der Laufzeit
  • Laufzeit/Zinsbindung maximal 10 Jahre
  • Tilgungsdarlehen oder endfällige Darlehen
  • keine Umschuldungen von Krediten möglich
  • Ziel der Förderung ist es den Ausstoß von Luftschadstoffen wie Kohlenstoffdioxid, Schwefeloxide, Stickoxide und Feinstaub insbesondere in urbanen Räumen zu vermeiden
  • Die Förderung umfasst den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen die durch Frachtschiffe (Tank- und Trockengüterschiffe), Fahrgastkabinenschiffe (Flusskreuzfahrtschiffe), Fahrgastschiffe (Ausflugschiffe) oder Fähren genutzt werden, einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung).
  • Die geförderten Vorhaben werden baufachlich durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) geprüft

Zum Auf- und Ausbau digitaler Infrastruktur an Schulen stellt der Bund im Rahmen des DigitalPakt Schule rund 5 Mrd. bereit, davon entfallen auf Rheinland-Pfalz insgesamt 241,1 Mio. Je Träger ist über die Anlage zu 6.1. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur an Schulen in Rheinland-Pfalz (Umsetzung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 5. Juli 2019 (B3/9323), zuletzt geändert durch die VV vom 4. Januar 2021, ein Budget vorgesehen, das bis zum 16. Mai 2022 bei der ISB beantragt werden kann.


  • Für die Erneuerung eines vollständigen Hausstands von Privathaushalten erfolgt die Förderung nach Pauschalförderbeträgen.
  • Der Antrag auf Zuwendung muss bei der Bewilligungsstelle bis zum 30. Juni 2026 eingegangen sein.
  • Direkte Antragstellung bei der ISB über Self Service Portal.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen kann. 

  • Es werden Reparaturkosten oder Kosten für den Wiederaufbau bei Schäden an Gebäuden gefördert. Ersetzt werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (des festgestellten Schadens).
  • Vereinen, Stiftungen, anerkannten Religionsgemein­schaften und anderen Einrichtungen werden die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktions­bezogenen Einrichtungsgegenständen erstattet.
  • Mietausfälle bzw. die Verringerung von Mietein­nahmen, die für private Vermieter zu Einkommens­einbußen führen, können während eines Zeitraums von höchstens bis zu sechs Monaten nach dem Schadens­ereignis geltend gemacht werden.
  • Die Schadenshöhe wird durch Gutachten ermittelt. Dies umfasst in der Regel Schäden ab einer Summe von 5.000 Euro und ab 2.000 Euro bei Vereinen.
  • Der Antrag auf Zuwendung muss bei der ISB bis zum 30. Juni 2026 eingegangen sein.
  • Direkte Antragstellung bei der ISB über das Self Service Portal.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen kann. 

 

  • Erstattet werden im Regelfall 80% der beihilfefähigen Kosten.
  • Die an einer Betriebsstätte entstandenen Schäden (Sachschäden und/oder Einkommenseinbußen) müssen mindestens 5.000 Euro betragen.   
  • Der Antrag auf Zuwendung muss bei der ISB bis zum 30.06.2026 eingegangen sein.
  • Direkte Antragstellung bei der ISB über das Self-Service-Portal.
  • Gutachterkosten werden zu 100% erstattet.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen kann.