Gründen & Nachfolgen

  • Für Freiberufler, Einzelunternehmen sowie KMU (auch vor der Gründung und im Nebenerwerb)
  • Zinsverbilligte/Zinsgünstige Investitionsfinanzierungen bis 5 Mio. € und Betriebsmittelfinanzierungen bis 2 Mio. €
  • Besonders günstige Konditionen für Gründer, junge Unternehmen und Vorhaben in rheinland-pfälzischen Fördergebieten
  • Mit flexiblen Laufzeiten bis zu 20 Jahren und optionalen Tilgungsfreijahren
  • Optionale Haftungsfreistellung von 50 % bei Finanzierungen bis 800.000 € für Unternehmen mit mind. 2 vollständigen Jahresabschlüssen
  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 400 € pro Tagewerk
  • Für natürliche Personen vor Existenzgründung und Unternehmen
  • Voraussetzung: geplante Gründung oder Übergabe/Übernahme einer bestehenden Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer
  • Beratungsvorhaben unter insgesamt vier Stunden sind nicht förderfähig.

 

 

  • Zielgruppe vorwiegend junge, innovative Unternehmen
  • Erfolgsversprechendes Konzept mit Wachstumsperspektive und entsprechendem Wertschöpfungspotential im Unternehmen
  • In einer ersten Finanzierungsrunde kann grundsätzlich ein Betrag von bis zu 500.000 € zur Verfügung gestellt werden
  • Finanzierung kombiniert aus direkter und typisch stiller Beteiligung mit Rangrücktritt 
  • Konditionen werden individuell vereinbart
  • Die ISB ist ein langfristig orientierter Investor, z. B. Regellaufzeit von 10 Jahre für die typisch stille Beteiligungen
  • Keine vertraglich festgelegten Exit-Strategien
  • Ausfallbürgschaften – grds. ab 2,0 Mio. € - zur Absicherung von betrieblichen Krediten
  • Branchenübergreifend für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
  • Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Inlandsavale
  • Keine Verbürgung von Bestandskrediten
  • Gemeinsame Antragstellung von Kreditnehmer und finanzierender Hausbank
  • Förderprogramm für bestimmte gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe im GRW-Fördergebiet (siehe Positivlisten im Koordinierungsrahmen bzw. Ausschlussbranchen gemäß Verwaltungsvorschrift)
  • Im Wesentlichen Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung
  • Zuschüsse bis zu 35 % möglich
  • Direkte Antragstellung bei ISB

 

  • Bis zu 50 %ige Beteiligung der ISB an Vorhaben von Unternehmen in RLP
  • Barunterbeteiligung und/oder Risikounterbeteiligung möglich
  • Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittelfinanzierungen oder Avalrahmen
  • Auf Wunsch Refinanzierung der Konsorten ganz oder teilweise möglich
  • Antragstellung formlos durch Konsortialführung
  • Kreditnehmerrating mit einer durchschnittlichen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bis 2,00 %
  • Antrag für Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich nicht möglich
Weitere Förderprogramme für Unternehmen finden Sie hier
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