Gründen & Nachfolgen

  • Für Freiberufler, Einzelunternehmen sowie KMU (auch vor der Gründung und im Nebenerwerb)
  • Zinsverbilligte/Zinsgünstige Investitionsfinanzierungen bis 5 Mio. € und Betriebsmittelfinanzierungen bis 2 Mio. €
  • Besonders günstige Konditionen für Gründer, junge Unternehmen und Vorhaben in rheinland-pfälzischen Fördergebieten
  • Mit flexiblen Laufzeiten bis zu 20 Jahren und optionalen Tilgungsfreijahren
  • Optionale Haftungsfreistellung von 50 % bei Finanzierungen bis 800.000 € für Unternehmen mit mind. 2 vollständigen Jahresabschlüssen
  • Zuschuss zu den Beratungskosten im Rahmen eine Existenzgründung,  Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübergabe 
  • Unternehmenssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
  • Zuschuss 400 Euro pro Tagewerk
  • Zuschuss wird auf Grundlage der Verordnung (VO) 2023/2831 der Kommission als De-minimis-Beihilfe gewährt
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer oder Landesverband der freien Berufe

Dieses bewährte Programm läuft zum Jahresende 2025 aus und wird im neuen „Betriebsberatungsprogramm RLP“ aufgehen, welches zusammenfassend Zuschüsse für Beratungsleistungen in den Bereichen Betriebswirtschaft/Organisation/Strategie, Digitalisierung/Künstliche Intelligenz, Produkt- und Kommunikationsdesign, Wissens- und Technologietransfer, Innovation sowie Existenzgründung/Unternehmensübernahme abdecken wird. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wird in Kürze veröffentlicht. Der Start des „Betriebsberatungsprogramms RLP“ ist zum 01.01.2026 vorgesehen.

Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift sind nur noch bis zum 30.11.2025 gesichert möglich, danach ist eine Antragstellung auf Basis der neuen Verwaltungsvorschrift vorbehalten.

 

 

  • Zielgruppe vorwiegend junge, innovative Unternehmen
  • Erfolgsversprechendes Konzept mit Wachstumsperspektive und entsprechendem Wertschöpfungspotential im Unternehmen
  • In einer ersten Finanzierungsrunde kann grundsätzlich ein Betrag von bis zu 500.000 € zur Verfügung gestellt werden
  • Finanzierung kombiniert aus direkter und typisch stiller Beteiligung mit Rangrücktritt 
  • Konditionen werden individuell vereinbart
  • Die ISB ist ein langfristig orientierter Investor, z. B. Regellaufzeit von 10 Jahre für die typisch stille Beteiligungen
  • Keine vertraglich festgelegten Exit-Strategien
  • Ausfallbürgschaften – grds. ab 2,0 Mio. € - zur Absicherung von betrieblichen Krediten
  • Branchenübergreifend für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
  • Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Inlandsavale
  • Keine Verbürgung von Bestandskrediten
  • Gemeinsame Antragstellung von Kreditnehmer und finanzierender Hausbank
  • Förderprogramm für bestimmte gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe im GRW-Fördergebiet (siehe Positivlisten im Koordinierungsrahmen bzw. Ausschlussbranchen gemäß Verwaltungsvorschrift)
  • Im Wesentlichen Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung
  • Zuschüsse bis zu 35 % möglich
  • Direkte Antragstellung bei ISB

 

 

  • Bis zu 50 %ige Beteiligung der ISB an Vorhaben von Unternehmen in RLP
  • Barunterbeteiligung und/oder Risikounterbeteiligung möglich
  • Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittelfinanzierungen oder Avalrahmen
  • Auf Wunsch Refinanzierung der Konsorten ganz oder teilweise möglich
  • Antragstellung formlos durch Konsortialführung
  • Kreditnehmerrating mit einer durchschnittlichen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bis 2,00 %
  • Antrag für Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich nicht möglich
Weitere Förderprogramme für Unternehmen finden Sie hier
Zurück zur Übersicht