Gründen & Nachfolgen

  • Für Freiberufler, Einzelunternehmen sowie KMU (auch vor der Gründung und im Nebenerwerb)
  • Zinsverbilligte/Zinsgünstige Investitionsfinanzierungen bis 5 Mio. € und Betriebsmittelfinanzierungen bis 2 Mio. €
  • Besonders günstige Konditionen für Gründer, junge Unternehmen und Vorhaben in rheinland-pfälzischen Fördergebieten
  • Mit flexiblen Laufzeiten bis zu 20 Jahren und optionalen Tilgungsfreijahren
  • Optionale Haftungsfreistellung von 50 % bei Finanzierungen bis 800.000 € für Unternehmen mit mind. 2 vollständigen Jahresabschlüssen
  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 400 € pro Tagewerk
  • Für natürliche Personen vor Existenzgründung und Unternehmen
  • Voraussetzung: geplante Gründung oder Übergabe/Übernahme einer bestehenden Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer
  • Beratungsvorhaben unter insgesamt vier Stunden sind nicht förderfähig.

 

Achtung: 
Ab dem 01.10.2023 bis 31.12.2023 ist eine Antragsstellung leider nicht möglich. Anfang 2024 können Anträge auf Bezuschussung Ihrer Gründungsberatung wieder gestellt werden.

  • Zielgruppe vorwiegend junge, innovative Unternehmen
  • Erfolgsversprechendes Konzept mit Wachstumsperspektive und entsprechendem Wertschöpfungspotential im Unternehmen
  • In einer ersten Finanzierungsrunde kann grundsätzlich ein Betrag von bis zu 500.000 € zur Verfügung gestellt werden
  • Finanzierung kombiniert aus direkter und typisch stiller Beteiligung mit Rangrücktritt 
  • Konditionen werden individuell vereinbart
  • Die ISB ist ein langfristig orientierter Investor, z. B. Regellaufzeit von 10 Jahre für die typisch stille Beteiligungen
  • Keine vertraglich festgelegten Exit-Strategien
  • Ausfallbürgschaften – grds. ab 2,0 Mio. € - zur Absicherung von betrieblichen Krediten
  • Branchenübergreifend für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
  • Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Inlandsavale
  • Keine Verbürgung von Bestandskrediten
  • Gemeinsame Antragstellung von Kreditnehmer und finanzierender Hausbank

Wichtiger Hinweis: 
Eine Antragstellung in diesem Programm ist bis zum 30.06.2023 möglich. Das Programm wird, in Anlehnung an den neuen Koordinierungsrahmen, künftig überarbeitet fortgeführt. Eine Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2023 wieder möglich sein.

  • Förderprogramm für überregional tätige, gewerbliche Unternehmen
  • Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung
  • Vorhaben muss im Fördergebiet umgesetzt werden
  • Zuschüsse bis zu 30 % möglich
  • Direkte Antragstellung bei ISB

 

  • Bis zu 50 %ige Beteiligung der ISB an Vorhaben von Unternehmen in RLP
  • Barunterbeteiligung und/oder Risikounterbeteiligung möglich
  • Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittelfinanzierungen oder Avalrahmen
  • Auf Wunsch Refinanzierung der Konsorten ganz oder teilweise möglich
  • Antragstellung formlos durch Konsortialführung
  • Kreditnehmerrating mit einer durchschnittlichen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bis 2,00 %
  • Antrag für Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich nicht möglich
Weitere Förderprogramme für Unternehmen finden Sie hier
Zurück zur Übersicht