Regionalförderung Fördergebiet Gemeinschaftsaufgabe
Das Wichtigste in Kürze
- Förderprogramm für bestimmte gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe im GRW-Fördergebiet (siehe Positivlisten im Koordinierungsrahmen bzw. Ausschlussbranchen gemäß Verwaltungsvorschrift)
- Im Wesentlichen Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung
- Zuschüsse bis zu 35 % möglich
- Direkte Antragstellung bei ISB
Beschreibung
Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gebiete).
Gefördert werden gewerbliche Unternehmen und Fremdenverkehrsbetriebe, deren Wirtschaftszweig (5stellige Kennzeichnung der amtlichen Statistik) in der „Positivliste“ bzw. „bedingten Positivliste“ (Anhang 4.1 und 4.2 im Koordinierungsrahmen) aufgeführt wird, bis auf einige Ausnahmen, die unter Nummer 9.2 der VV von einer Förderung ausgeschlossen sind.
Unterstützt wird
bei kleinen und mittleren Unternehmen
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)
- der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)
- die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
- die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
sowie bei Großunternehmen (Förderung nur im C-Fördergebiet möglich)
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)
- die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebstätte ausgeübte Tätigkeit ist
Die Förderung setzt unter anderem die Schaffung von neuen bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen voraus.
Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen, Eigenleistungen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Es werden nur Förderungen bewilligt, deren geplanter Investitionsumfang eine Zuschusshöhe von 20.000 Euro oder mehr zulässt und die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens von 10 % bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen (in den LK Birkenfeld und Südwestpfalz jeweils 5 % mehr). Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. Euro überschreitet, wird ein Fördersatz von 5 % für den 10 Mio. Euro übersteigenden Betrag gewährt.
Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der ISB. Ihr Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (dies ist grundsätzlich der verbindliche – schriftliche oder mündliche – Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.
Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.
Fördergebiet
Downloads
Nicht amtliche Lesefassung:
- Verwaltungsvorschrift vom 08.12.2023 (Lesefassung, Stand 28.05.2025)
- Hinweise zur Beurteilung der Erfüllung der Kriterien nach Nummer 3.1.2 a) der VV
- Hinweise zur Beurteilung der Erfüllung der Kriterien nach Nummer 3.1.2 b) der VV
- ANBest-P GRW-REGIO
Amtliche Fassung:
- Min.Blatt Nr. 15 vom 28.12.2023/VV GRW (Seite 295 ff.)
- Min.Blatt Nr. 15 vom 20.11.2024/VV GRW -1. Änderung- (Seite 276)
- Min.Blatt Nr. 09 vom 15.08.2025/VV GRW -2. Änderung
- GRW Koordinierungsrahmen (ab 01.01.2024)
- Positivliste (Anhang 4.1)
- bedingte Positivliste (Anhang 4.2)
- Klassifikation der Wirtschaftszweige
- Merkblatt für den Steuerberater