Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der ISB in der Wirtschafts- oder Wohnraumförderung? Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Kundenbetreuung, Beratung helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Sie erreichen uns während der Servicezeiten telefonisch oder per E-Mail.
Bis zu 10 Jahren zinslos und weitere 5 Jahre mit 0,5 % Verzinsung, 1 % Mindesttilgung p.a., 35 % - 50 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
Investorinnen und Investoren, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime mit preiswerten Mieten errichten
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen, Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
Bauortgemeinde und zuständiges Ministerium müssen nachhaltigen Bedarf bestätigen
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
0,50 % Zinsen p.a., 15 Jahre fest bzw. 20 Jahre bei der klimagerechten Modernisierung, 2,0 % Mindesttilgung p.a., 25 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen, die Wohnheime modernisieren und die Plätze preiswert zur Verfügung stellen
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Gefördert werden die Modernisierung und die klimagerechte Modernisierung. Diese liegt vor, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird. Instandsetzungsmaßnahmen können mitgefördert werden.
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrende herrichten
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Bauortgemeinde und Intergrationsministerium müssen Bedarf bestätigen
Ausfallbürgschaften – grds. ab 2,0 Mio. € - zur Absicherung von betrieblichen Krediten
Branchenübergreifend für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Inlandsavale
Keine Verbürgung von Bestandskrediten
Gemeinsame Antragstellung von Kreditnehmer und finanzierender Hausbank
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