Moderne/Besondere Wohnformen

  • Einhaltung mindestens Effizienzhausstandard 55 (BEG), außer bei Umbau-, Umwandlung- oder Ausbaumaßnahmen 
  • Bis zu 10 Jahren zinslos, 1,0 % Mindesttilgung p. a., bis zu 50 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Investorinnen und Investoren, die preiswerte Gemeinschaftswohnungen errichten
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen, Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Wohnflächenobergrenzen, Bauortgemeinde muss Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
     
  • Bis zu 10 Jahren zinslos und weitere 5 Jahre mit 0,5 % Verzinsung, 1 % Mindesttilgung p.a., 35 % - 50 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Investorinnen und Investoren, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime mit preiswerten Mieten errichten
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen, Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Bauortgemeinde und zuständiges Ministerium müssen nachhaltigen Bedarf bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
     
  • 0,50 % Zinsen p.a., 15 Jahre fest bzw. 20 Jahre bei der klimagerechten Modernisierung, 2,0 % Mindesttilgung p.a., 25 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen, die Wohnheime modernisieren und die Plätze preiswert zur Verfügung stellen
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Gefördert werden die Modernisierung und die klimagerechte Modernisierung. Diese liegt vor, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird.  Instandsetzungsmaßnahmen können mitgefördert werden. 
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • 10 Jahre zinslos, 2 % Mindesttilgung p.a., 25 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrende herrichten
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Bauortgemeinde und Intergrationsministerium müssen Bedarf bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Bis zu 50 %ige Beteiligung der ISB an Vorhaben von Unternehmen in RLP
  • Barunterbeteiligung und/oder Risikounterbeteiligung möglich
  • Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittelfinanzierungen oder Avalrahmen
  • Auf Wunsch Refinanzierung der Konsorten ganz oder teilweise möglich
  • Antragstellung formlos durch Konsortialführung
  • Kreditnehmerrating mit einer durchschnittlichen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bis 2,00 %
  • Antrag für Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich nicht möglich
  • Ausfallbürgschaften – grds. ab 2,0 Mio. € - zur Absicherung von betrieblichen Krediten
  • Branchenübergreifend für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
  • Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Inlandsavale
  • Keine Verbürgung von Bestandskrediten
  • Gemeinsame Antragstellung von Kreditnehmer und finanzierender Hausbank