Moderne/Besondere Wohnformen

  • Investierende, die Gemeinschaftswohnungen schaffen und preisgünstig zur Verfügung stellen
  • Zinssatz 1 % p. a., 1 % Mindesttilgung p.a., Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Wohnflächenobergrenzen, Bauortgemeinde muss Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung
     
  • Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime mit preiswerten Mieten errichten
  • 10 Jahre zinslos und weitere 5 Jahre mit 0,5 % Verzinsung, 1 % Mindesttilgung p.a, Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Planungswettbewerb nach RPW 2013 bei Neubauvorhaben mit mehr als 60 Wohnheimplätzen
  • Bauortgemeinde und zuständiges Fachministerium müssen Bedarf bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung 
     
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen, die Wohnheime modernisieren und die Plätze preiswert zur Verfügung stellen
  • 0,50 % Zinsen p.a., 15 Jahre fest bzw. 20 Jahre bei der klimagerechten Modernisierung
  • 2,0 % Mindesttilgung p.a., Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Gefördert werden die Modernisierung und die klimagerechte Modernisierung. Diese liegt vor, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung) erreicht wird. Instandsetzungsmaßnahmen können mitgefördert werden. 
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • 10 Jahre zinslos, 2 % Mindesttilgung p.a., 25 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrende herrichten
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Bauortgemeinde und Intergrationsministerium müssen Bedarf bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Bis zu 50 %ige Beteiligung der ISB an Vorhaben von Unternehmen in RLP
  • Barunterbeteiligung und/oder Risikounterbeteiligung möglich
  • Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittelfinanzierungen oder Avalrahmen
  • Auf Wunsch Refinanzierung der Konsorten ganz oder teilweise möglich
  • Antragstellung formlos durch Konsortialführung
  • Kreditnehmerrating mit einer durchschnittlichen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bis 2,00 %
  • Antrag für Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich nicht möglich
  • Ausfallbürgschaften – grds. ab 2,0 Mio. € - zur Absicherung von betrieblichen Krediten
  • Branchenübergreifend für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
  • Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Inlandsavale
  • Keine Verbürgung von Bestandskrediten
  • Gemeinsame Antragstellung von Kreditnehmer und finanzierender Hausbank