Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der ISB in der Wirtschafts- oder Wohnraumförderung? Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Kundenbetreuung, Beratung helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Sie erreichen uns während der Servicezeiten telefonisch oder per E-Mail.
Investierende, die Gemeinschaftswohnungen schaffen und preisgünstig zur Verfügung stellen
Zinssatz 1 % p. a., 1 % Mindesttilgung p.a., Sondertilgungen jederzeit möglich
Tilgungszuschüsse
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
Wohnflächenobergrenzen, Bauortgemeinde muss Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden. Ab Leistungsphase 8 HOAI nur noch mit aufschiebender/aufhebender Bedingung (siehe Downloads)
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime mit preiswerten Mieten errichten
10 Jahre zinslos und weitere 5 Jahre mit 0,5 % Verzinsung, 1 % Mindesttilgung p.a, Sondertilgungen jederzeit möglich
Tilgungszuschüsse
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
Planungswettbewerb nach RPW 2013 bei Neubauvorhaben mit mehr als 60 Wohnheimplätzen
Bauortgemeinde und zuständiges Fachministerium müssen Bedarf bestätigen
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden. Ab Leistungsphase 8 HOAI nur noch mit aufschiebender/aufhebender Bedingung (siehe Downloads)
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen, die Wohnheime modernisieren und die Plätze preiswert zur Verfügung stellen
0,50 % Zinsen p.a., 15 Jahre fest bzw. 20 Jahre bei der klimagerechten Modernisierung
Gefördert werden die Modernisierung und die klimagerechte Modernisierung. Diese liegt vor, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung) erreicht wird. Instandsetzungsmaßnahmen können mitgefördert werden.
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden. Ab Leistungsphase 8 HOAI nur noch mit aufschiebender/aufhebender Bedingung (siehe Downloads)
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrende herrichten
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Bauortgemeinde und Intergrationsministerium müssen Bedarf bestätigen
Ausfallbürgschaften – grds. ab 2,0 Mio. € - zur Absicherung von betrieblichen Krediten
Branchenübergreifend für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Inlandsavale
Keine Verbürgung von Bestandskrediten
Gemeinsame Antragstellung von Kreditnehmer und finanzierender Hausbank
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