Selbstnutzung

  • Zinsfestschreibung 10, 15, 20 Jahre oder bis zur Vollrückzahlung möglich  
  • Tilgungszuschuss bis zu 10 % auf das ISB-Darlehen Wohneigentum möglich 
  • Selbstnutzung, Einhaltung Wohnflächenobergrenzen, Einsatz von 10 % Eigenkapital oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Vorlage einer Förderbestätigung, bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung erhältlich
  • Kein Baubeginn vor Förderbestätigung
  • Kaufvertrag nicht älter als 2 Monate, beim Ankauf von Bestandsobjekten
  • Kein Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie
  • Zinsfestschreibung 10, 15 oder 20 Jahre möglich
  • Tilgungszuschuss bis zu 25 % möglich
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experte oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung (nur bei Einhaltung Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 (GEG 2023)
  • Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums
  • Maßnahmenbeginn erst nach Vorlage der erforderlichen Förderbestätigung möglich
  • Eine Modernisierung kann nicht gefördert werden, wenn der Ankauf innerhalb der letzten 18 Monate durch die ISB gefördert worden ist

Es handelt sich nicht um ein Förderprogramm der sozialen Wohnraumförderung. Bitte prüfen Sie daher zunächst, ob der antragstellende Haushalt die dort geltenden Einkommensgrenzen unterschreitet und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, um so die nochmals deutlich günstigeren Konditionen in Anspruch nehmen zu können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ankauf und Neubau von Wohneigentum hier oder im Falle von zu finanzierenden Modernisierungsmaßnahmen im Wohneigentumsbereich hier.
 

  • Schaffung von Wohnraum zur Selbstnutzung oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz
  • keine Wohnflächenobergrenzen
  • keine Einkommensgrenzen
  • Darlehensbetrag zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro frei wählbar
  • Zinsfestschreibung für 10, 15 oder 20 Jahre möglich
  • Nachrangdarlehen
  • Digitale Antragstellung
  • Weiterer Finanzierungspartner erforderlich
  • Einsatz von 10% Eigenkapital notwendig (in Form von Guthaben / Barmitteln / bezahlte Rechnungen / bezahltes Grundstück / Eigenkapitalersatzdarlehen)