Energie & Umwelt

  • Für KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen zur Finanzierung von Vorhaben mit positivem Umwelteffekt
  • Zinsgünstige Investitionsfinanzierungen bis 10 Mio. Euro mit bis zu 20 Jahren Laufzeit
  • Vielfältige Tilgungsoptionen mit flexiblen Laufzeiten und optionalen Tilgungsfreijahren bei günstiger Bereitstellungprovision von nur 0,125 % erst ab dem 7. Monat
  • Förderung positiver Umwelteffekte aller Art
  • Branchenübergreifendes Förderprogramm für gewerbliche Unternehmen in ganz Rheinland-Pfalz
  • Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz im Betrieb
  • Zuschüsse bis zu 20 % möglich
  • Feste Vorgaben zur CO2-Einsparung 
  • Direkte Antragstellung bei der ISB
  • mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

 

  • Bis zu 50 %ige Beteiligung der ISB an Vorhaben von Unternehmen in RLP
  • Barunterbeteiligung und/oder Risikounterbeteiligung möglich
  • Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittelfinanzierungen oder Avalrahmen
  • Auf Wunsch Refinanzierung der Konsorten ganz oder teilweise möglich
  • Antragstellung formlos durch Konsortialführung
  • Kreditnehmerrating mit einer durchschnittlichen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bis 2,00 %
  • Antrag für Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich nicht möglich
  • Ausfallbürgschaften – grds. ab 2,0 Mio. € - zur Absicherung von betrieblichen Krediten
  • Branchenübergreifend für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
  • Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Inlandsavale
  • Keine Verbürgung von Bestandskrediten
  • Gemeinsame Antragstellung von Kreditnehmer und finanzierender Hausbank
  • Ziel der Förderung ist es den Ausstoß von Luftschadstoffen wie Kohlenstoffdioxid, Schwefeloxide, Stickoxide und Feinstaub insbesondere in urbanen Räumen zu vermeiden
  • Die Förderung umfasst den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen die durch Frachtschiffe (Tank- und Trockengüterschiffe), Fahrgastkabinenschiffe (Flusskreuzfahrtschiffe), Fahrgastschiffe (Ausflugschiffe) oder Fähren genutzt werden, einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung).
  • Die geförderten Vorhaben werden baufachlich durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) geprüft
Weitere Förderprogramme für Unternehmen finden Sie hier
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