Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der ISB in der Wirtschafts- oder Wohnraumförderung? Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Kundenbetreuung, Beratung helfen Ihnen sehr gerne weiter.
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Förderprogramm für Gewerbliche Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sowie Campingplätze, die eine Zertifizierung "Reisen für alle" haben bzw. anstreben
Bestimmte - zur Erreichung der Barrierefreiheit erforderliche - Ausgaben förderfähig
Zuschüsse bis zu 40 % möglich
Direkte Antragstellung bei ISB nach Registrierung im Kundenportal
mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Wichtiger Hinweis: Die EFRE-Förderperiode (REACT) endet zum 30.06.2023. Da das Programm BARRIEREFREIHEIT IM TOURISMUS aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-REACT) kofinanziert wird, gelten hierfür die spezifischen Fördervorschriften der EU. Sie gehen den nationalen Förderbestimmungen vor. Demgemäß können bis 31.12.2022 noch Anträge angenommen werden, deren Investitionsvorhaben bis spätestens 30.06.2023 abgeschlossen sein werden und der jeweilige Verwendungsnachweis der ISB bis spätestens 30.12.2023 vorliegt.
Förderprogramm für die rheinland-pfälzische, gewerbliche Hotellerie außerhalb der Fördergebiete Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Angebotsumstellung/-erweiterung und Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses
Zuschüsse bis zu 20 % möglich
Direkte Antragstellung bei der ISB
Hinweis: Eine Antragstellung nach der aktuellen Verwaltungsvorschrift Hotellerie ist noch bis zum 31.12.2023 möglich. Voraussichtlich tritt mit Wirkung zum 01.01.2024 eine neue Verwaltungsvorschrift Gastgewerbe in Kraft, im Rahmen derer ab Anfang Januar voraussichtlich Förderanträge gestellt werden können. Im Zuge dieser Anpassung wird der Kreis potentieller Zuwendungsempfänger erweitert werden (nun auch Campingplätze und Gastronomie landesweit). Das Mindestinvestitionsvolumen wird auf 125.000,00 Euro gesenkt.
Wichtiger Hinweis: Eine Antragstellung in diesem Programm ist bis zum 30.06.2023 möglich. Das Programm wird, in Anlehnung an den neuen Koordinierungsrahmen, künftig überarbeitet fortgeführt. Eine Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2023 wieder möglich sein.
Förderprogramm für überregional tätige, gewerbliche Unternehmen
Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung
Branchenübergreifendes Förderprogramm für gewerbliche Unternehmen in ganz Rheinland-Pfalz
Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz im Betrieb
Zuschüsse bis zu 20 % möglich
Feste Vorgaben zur CO2-Einsparung
Direkte Antragstellung bei ISB nach Registrierung im Kundenportal aber vorherige Einbindung eines externen Sachverständigen erforderlich
mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Wichtiger Hinweis: Die EFRE-Förderperiode endet zum 31.12.2022, daher endet die Möglichkeit zur Antragstellung von Zuschüssen im Rahmen des Landesförderprogrammes „Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen“ (ERGU), mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zum 31.08.2022. Das Programm soll künftig unter dem Namen „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest) fortgeführt werden. Der Beginn der Antragstellung erfolgt im Laufe des Jahres 2023.
Förderprogramm für alle gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen, auch Beherbergung
Landesweites Programm (keine Fördergebiete)
Vorgaben bezüglich der Produkt- / Prozessinnovation bzw. des Digitalisierungspotenzials (Einbindung eines Sachverständigen)
Zuschüsse bis zu 20 % möglich
Direkte Antragstellung bei der ISB
Von einer Förderung ausgenommen sind z. B. Bauhauptgewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Camping und Ferienwohnungen
Wichtiger Hinweis: Eine Antragstellung in diesem Programm ist bis zum 31. Juli 2023 möglich. Das Programm wird im Rahmen der neuen EFRE-Förderperiode 2021-2027 fortgeführt. Eine Antragstellung wird im Laufe des Jahres 2023 wieder möglich sein.
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