Vermietung

  • Investierende, die Mietwohnungen schaffen und preisgünstig zur Verfügung stellen 
  • Zinssatz 1 % p.a., 1 % Mindesttilgung p.a., Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen
  • Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Wohnflächenobergrenzen, Bauortgemeinde muss Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung
  • Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen
  • 1 % Zinsen p. a., 2 % Mindesttilgung p. a, Sondertilgungen jederzeit möglich 
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Neben Modernisierungsmaßnahmen können Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung))
  • Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Ausfallbürgschaften – grds. ab 2,0 Mio. € - zur Absicherung von betrieblichen Krediten
  • Branchenübergreifend für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
  • Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Inlandsavale
  • Keine Verbürgung von Bestandskrediten
  • Gemeinsame Antragstellung von Kreditnehmer und finanzierender Hausbank
  • Bis zu 50 %ige Beteiligung der ISB an Vorhaben von Unternehmen in RLP
  • Barunterbeteiligung und/oder Risikounterbeteiligung möglich
  • Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittelfinanzierungen oder Avalrahmen
  • Auf Wunsch Refinanzierung der Konsorten ganz oder teilweise möglich
  • Antragstellung formlos durch Konsortialführung
  • Kreditnehmerrating mit einer durchschnittlichen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bis 2,00 %
  • Antrag für Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich nicht möglich

FAQ

Das Bindungsende hängt davon ab, in welchem Förderweg die Fördermittel bereitgestellt sind:Im 1. Förderweg endet die Mietpreis- und Belegungsbindung spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Darlehen nach Maßgabe der Tilgungsbedingungen planmäßig zurückgezahlt sind (§ 15 Wohnungsbindungsgesetz). Im Falle einer vorzeitigen freiwilligen Rückzahlung besteht die Bindung bis zum Ablauf des 10. Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung, längstens jedoch bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Darlehen nach Maßgabe der Tilgungsbedingungen vollständig zurückgezahlt worden wären (§ 16 Wohnungsbindungsgesetz). Im 2. Förderweg endet die Mietpreis- und Belegungsbindung mit der Vollauszahlung des Aufwendungsdarlehens (§ 88a II. Wohnungsbaugesetz).  Im 3. Förderweg (vereinbarte Förderung) ist das Ende der Mietpreis- und Belegungsbindung (Zweckbestimmung) im Zusageschreiben zwischen Fördernehmerin und - geberin/Fördernehmer und -geber vereinbart. In der Regel sind dies 15 oder 25 Jahre. Eine vorzeitige Rückzahlung berührt nicht die vereinbarte Bindungsdauer! Bei dem ISB-Darlehen (ab 1.07.2013) werden die Bindungen vertraglich vereinbart. Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens führt nicht zum Bindungsende.

Die Fördermittel können grundsätzlich auch nach Begründung von Wohnungseigentum belassen werden. Wenn Wohnungseigentum begründet wurde, dürfen unserem Grundpfandrecht nur noch Rechte in der Höhe im Range vorgehen, wie sie sich aus der Aufteilung des Vorrangrechtes in Höhe des bestehenden Restkapitals nach m² Wohnfläche je Wohnungseinheit ergeben. Dies kann durch Vollzug im Grundbuch oder ausnahmsweise auch durch eine besondere privatschriftliche Erklärung der Vorranggläubigerin oder des Vorranggläubigers erfolgen. Im Falle eines geplanten Verkaufes des Wohnungseigentums werden wir eine kontenmäßige Aufteilung der Fördermittel je Wohnung vornehmen.  Nach den Vereinbarungen im Darlehensvertrag ist bei Begründung von Wohnungseigentum unsere Zustimmung einzuholen. Reichen Sie uns bitte den Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum, den Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein.

Übernimmt z. B. eine Partnerin oder ein Partner das geförderte Objekt zu Alleineigentum, kann die Übergeberin oder der Übergeber aus der Schuldhaft entlassen werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Übernehmerin oder des Übernehmers dies zulassen. Um dies überprüfen zu können, sind uns die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Übernehmerin bzw. des Übernehmers offenzulegen. Grundsätzlich kann zur Finanzierung eines Herauszahlungsanspruches kein Vorrang im Grundbuch zugestanden werden.

Grundsätzlich ist eine Übertragung der Fördermittel auf den Erwerber oder die Erwerberin eines geförderten Objektes möglich. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist die zweifelsfreie Bonität des Erwerbers oder der Erwerberin. Insbesondere muss er die Einhaltung der bestehenden förderrechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor Kaufvertragsabschluss mit uns in Verbindung zu setzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die betreffende Wohnung für die Dauer eines Mietverhältnisses von der Belegungsbindung freigestellt werden. Zuständig für das Freistellungsverfahren sind die Kreisverwaltungen und in den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen, an die Sie sich bitte wenden. Es ist hilfreich, wenn Sie Ihrem Antrag einen Nachweis beifügen, dass Sie sich über einen längeren Zeitraum vergeblich bemüht haben, die Wohnung an Berechtigte zu vermieten. Dies kann anhand von Zeitungsinseraten erfolgen. Unter Umständen muss mit der Festsetzung einer Ausgleichsleistung gerechnet werden.

Der in der Förderzusage vereinbarte Zinssatz gilt für die Dauer der Zweckbindung. Danach ist das Baudarlehen mit dem Regelzinssatz von 6 % jährlich zu verzinsen. Bei Fortführung der Zweckbindung kann das Darlehen für Förderobjekte in Regionen ab Mietenstufe 3 zu einem günstigeren Zins für 10 Jahre weitergeführt werden.