Konsortialkredit
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 50 %ige Beteiligung der ISB an Vorhaben von Unternehmen in RLP
- Barunterbeteiligung und/oder Risikounterbeteiligung möglich
- Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittelfinanzierungen oder Avalrahmen
- Auf Wunsch Refinanzierung der Konsorten ganz oder teilweise möglich
- Antragstellung formlos durch Konsortialführung
- Kreditnehmerrating mit einer durchschnittlichen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit bis 2,00 %
- Antrag für Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich nicht möglich
Zweck der Teilnahme
Über die Teilnahme der ISB an einem Kreditkonsortium sollen strukturpolitisch bedeutsame Vorhaben in Rheinland-Pfalz gefördert werden. Ein besonderer Struktureffekt liegt vor allem dann vor, wenn das Vorhaben geeignet ist, die Wirtschafts- und/oder Wohnraumstruktur oder das Arbeitsangebot in Rheinland-Pfalz zu verbessern. Mit dem Konsortialkredit soll somit ein Beitrag zur Schaffung und Erhaltung wettbewerbsfähiger Unternehmen und zukunftssicherer Arbeitsplätze geleistet werden.
Mögliche Kreditnehmer sind Unternehmen mit Sitz und / oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz oder Wohnungsbauunternehmen, die in Rheinland-Pfalz Wohnraum schaffen oder modernisieren.
Die Bonitäts- und Risikoanalyse sowohl des Konsortialführers als auch der ISB muss ein Engagement rechtfertigen. Das Rating des Kreditnehmers / Zielunternehmens soll grundsätzlich eine durchschnittliche 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 2,00 % nicht überschreiten (= ISB Ratingnote 9 nach DSGV).
Konsortialkredite für Sanierungsfälle oder für Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Die ISB steht in einem Kreditkonsortium als Konsortialpartner zur Verfügung. Eine Konsortialführerschaft wird durch die ISB nicht übernommen.
Die Teilnahme der ISB erfolgt entweder als offengelegter Innenkonsorte (Bankenkonsortium) oder als Schuldscheinnehmer (drittinitiierte Schuldscheinemission).
Der Anteil der ISB an einer Konsortialfinanzierung darf 50 % des Gesamtkreditbetrages nicht übersteigen. Die maximale Beteiligungsquote der ISB darf nicht höher sein als die Quote eines anderen Konsorten.
Der Konsortialkredit soll den Kreditbedarf von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft abdecken.
Er kann sowohl für Investitions- als auch Betriebsmittelfinanzierungen sowie zur Darstellung von Avalrahmen eingesetzt werden.
Die Laufzeit des Konsortialkredites beträgt bis zu 10 Jahre, bei Baumaßnahmen bis zu 20 Jahre und bei Schaffung von Wohnraum bis zu 25 Jahre.
Anträge sind von den Banken formlos bei der ISB einzureichen.