Modernisierung

  • Zinsfestschreibung 10, 15 oder 20 Jahre möglich
  • Tilgungszuschuss bis zu 25 % möglich
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experte oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung (nur bei Einhaltung Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 (GEG 2023)
  • Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums
  • Maßnahmenbeginn erst nach Vorlage der erforderlichen Förderbestätigung möglich
  • Eine Modernisierung kann nicht gefördert werden, wenn der Ankauf innerhalb der letzten 18 Monate durch die ISB gefördert worden ist
  • Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen
  • 1 % Zinsen p. a., 2 % Mindesttilgung p. a, Sondertilgungen jederzeit möglich 
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Neben Modernisierungsmaßnahmen können Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung))
  • Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • 0,50 % Zinsen p.a., 15 Jahre fest bzw. 20 Jahre bei der klimagerechten Modernisierung, 2,0 % Mindesttilgung p.a., 25 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen, die Wohnheime modernisieren und die Plätze preiswert zur Verfügung stellen
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Gefördert werden die Modernisierung und die klimagerechte Modernisierung. Diese liegt vor, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird.  Instandsetzungsmaßnahmen können mitgefördert werden. 
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen

Es handelt sich nicht um ein Förderprogramm der sozialen Wohnraumförderung. Bitte prüfen Sie daher zunächst, ob der antragstellende Haushalt die dort geltenden Einkommensgrenzen unterschreitet und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, um so die nochmals deutlich günstigeren Konditionen in Anspruch nehmen zu können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ankauf und Neubau von Wohneigentum hier oder im Falle von zu finanzierenden Modernisierungsmaßnahmen im Wohneigentumsbereich hier.
 

  • Schaffung von Wohnraum zur Selbstnutzung oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz
  • keine Wohnflächenobergrenzen
  • keine Einkommensgrenzen
  • Darlehensbetrag zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro frei wählbar
  • Zinsfestschreibung für 10, 15 oder 20 Jahre möglich
  • Nachrangdarlehen
  • Digitale Antragstellung
  • Weiterer Finanzierungspartner erforderlich
  • Einsatz von 10% Eigenkapital notwendig (in Form von Guthaben / Barmitteln / bezahlte Rechnungen / bezahltes Grundstück / Eigenkapitalersatzdarlehen)