Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der ISB in der Wirtschafts- oder Wohnraumförderung? Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Kundenbetreuung, Beratung helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Sie erreichen uns während der Servicezeiten telefonisch oder per E-Mail.
Einbindung eines Energieeffizienz-Experte oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung (nur bei Einhaltung Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 (GEG 2023)
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums
Maßnahmenbeginn erst nach Vorlage der erforderlichen Förderbestätigung möglich
Eine Modernisierung kann nicht gefördert werden, wenn der Ankauf innerhalb der letzten 18 Monate durch die ISB gefördert worden ist
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen
1 % Zinsen p. a., 2 % Mindesttilgung p. a, Sondertilgungen jederzeit möglich
Tilgungszuschüsse
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Neben Modernisierungsmaßnahmen können Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung))
Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
0,50 % Zinsen p.a., 15 Jahre fest bzw. 20 Jahre bei der klimagerechten Modernisierung, 2,0 % Mindesttilgung p.a., 25 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich
Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen, die Wohnheime modernisieren und die Plätze preiswert zur Verfügung stellen
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Gefördert werden die Modernisierung und die klimagerechte Modernisierung. Diese liegt vor, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird. Instandsetzungsmaßnahmen können mitgefördert werden.
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
Es handelt sich nicht um ein Förderprogramm der sozialen Wohnraumförderung. Bitte prüfen Sie daher zunächst, ob der antragstellende Haushalt die dort geltenden Einkommensgrenzen unterschreitet und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, um so die nochmals deutlich günstigeren Konditionen in Anspruch nehmen zu können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ankauf und Neubau von Wohneigentum hieroder im Falle von zu finanzierenden Modernisierungsmaßnahmen im Wohneigentumsbereich hier.
Schaffung von Wohnraum zur Selbstnutzung oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz
keine Wohnflächenobergrenzen
keine Einkommensgrenzen
Darlehensbetrag zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro frei wählbar
Zinsfestschreibung für 10, 15 oder 20 Jahre möglich
Nachrangdarlehen
Digitale Antragstellung
Weiterer Finanzierungspartner erforderlich
Einsatz von 10% Eigenkapital notwendig (in Form von Guthaben / Barmitteln / bezahlte Rechnungen / bezahltes Grundstück / Eigenkapitalersatzdarlehen)
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