Beratungsförderung

  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 400 € pro Tagewerk
  • Für natürliche Personen vor Existenzgründung und Unternehmen
  • Voraussetzung: geplante Gründung oder Übergabe/Übernahme einer bestehenden Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer
  • Beratungsvorhaben unter insgesamt vier Stunden sind nicht förderfähig.

 

 

  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk
  • Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Für Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der ISB
  • Antragsteller muss mindestens zwei Jahre am Markt sein.
  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk
  • Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Förderung technologieorientierter Beratungen, Begutachtungen, QMS und Datenbankrecherchen etc.
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer
  • Keine Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungaudits bei QMS
  • Unterstützung bei Erschließung der Auslandsmärkte
  • Beratungsangebot für rheinland-pfälzische Unternehmen
  • Kooperation mit dem Wirtschaftsministerium, den Wirtschaftskammern, den Auslandshandelskammern und den Kontaktbüros im Ausland
  • Angebot verschiedener Informationsveranstaltungen z. B. Ländersprechtage
  • Informationen zu Standortangeboten
  • Beratung für Investorinnen und Investoren aus dem In- und Ausland, die einen Standort in Rheinland-Pfalz suchen
  • Kostenloser Service
  • Kooperation mit regionalen Wirtschaftsförderern vor Ort und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
  • www.standortfinder.rlp.de
Weitere Förderprogramme für Unternehmen finden Sie hier
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