Beratungsförderung

  • Zuschuss zu den Beratungskosten im Rahmen eine Existenzgründung,  Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübergabe 
  • Unternehmenssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
  • Zuschuss 400 Euro pro Tagewerk
  • Zuschuss wird auf Grundlage der Verordnung (VO) 2023/2831 der Kommission als De-minimis-Beihilfe gewährt
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer oder Landesverband der freien Berufe

Dieses bewährte Programm läuft zum Jahresende 2025 aus und wird im neuen „Betriebsberatungsprogramm RLP“ aufgehen, welches zusammenfassend Zuschüsse für Beratungsleistungen in den Bereichen Betriebswirtschaft/Organisation/Strategie, Digitalisierung/Künstliche Intelligenz, Produkt- und Kommunikationsdesign, Wissens- und Technologietransfer, Innovation sowie Existenzgründung/Unternehmensübernahme abdecken wird. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wird in Kürze veröffentlicht. Der Start des „Betriebsberatungsprogramms RLP“ ist zum 01.01.2026 vorgesehen.

Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift sind nur noch bis zum 30.11.2025 gesichert möglich, danach ist eine Antragstellung auf Basis der neuen Verwaltungsvorschrift vorbehalten.

 

 

  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk
  • Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Für Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der ISB
  • Antragsteller muss mindestens zwei Jahre am Markt sein.

Dieses bewährte Programm läuft zum Jahresende 2025 aus und wird im neuen „Betriebsberatungsprogramm RLP“ aufgehen, welches zusammenfassend Zuschüsse für Beratungsleistungen in den Bereichen Betriebswirtschaft/Organisation/Strategie, Digitalisierung/Künstliche Intelligenz, Produkt- und Kommunikationsdesign, Wissens- und Technologietransfer, Innovation sowie Existenzgründung/Unternehmensübernahme abdecken wird. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wird in Kürze veröffentlicht. Der Start des „Betriebsberatungsprogramms RLP“ ist zum 01.01.2026 vorgesehen.

Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift sind nur noch bis zum 30.11.2025 gesichert möglich, danach ist eine Antragstellung auf Basis der neuen Verwaltungsvorschrift vorbehalten.

  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk
  • Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Förderung technologieorientierter Beratungen, Begutachtungen, QMS und Datenbankrecherchen etc.
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer
  • Keine Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungaudits bei QMS

Dieses bewährte Programm läuft zum Jahresende 2025 aus und wird im neuen „Betriebsberatungsprogramm RLP“ aufgehen, welches zusammenfassend Zuschüsse für Beratungsleistungen in den Bereichen Betriebswirtschaft/Organisation/Strategie, Digitalisierung/Künstliche Intelligenz, Produkt- und Kommunikationsdesign, Wissens- und Technologietransfer, Innovation sowie Existenzgründung/Unternehmensübernahme abdecken wird. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wird in Kürze veröffentlicht. Der Start des „Betriebsberatungsprogramms RLP“ ist zum 01.01.2026 vorgesehen.

Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift sind nur noch bis zum 30.11.2025 gesichert möglich, danach ist eine Antragstellung auf Basis der neuen Verwaltungsvorschrift vorbehalten.

  • Informationen zu Standortangeboten
  • Beratung für Investorinnen und Investoren aus dem In- und Ausland, die einen Standort in Rheinland-Pfalz suchen
  • Kostenloser Service
  • Kooperation mit regionalen Wirtschaftsförderern vor Ort und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
  • www.standortfinder.rlp.de
Weitere Förderprogramme für Unternehmen finden Sie hier
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