Beratungsförderung

  • Zuschuss zu den Beratungskosten im Rahmen eine Existenzgründung,  Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübergabe 
  • Unternehmenssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
  • Zuschuss 400 Euro pro Tagewerk
  • Zuschuss wird auf Grundlage der Verordnung (VO) 2023/2831 der Kommission als De-minimis-Beihilfe gewährt
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer oder Landesverband der freien Berufe

 

 

  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk
  • Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Für Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der ISB
  • Antragsteller muss mindestens zwei Jahre am Markt sein.
  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk
  • Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Förderung technologieorientierter Beratungen, Begutachtungen, QMS und Datenbankrecherchen etc.
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer
  • Keine Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungaudits bei QMS
  • Informationen zu Standortangeboten
  • Beratung für Investorinnen und Investoren aus dem In- und Ausland, die einen Standort in Rheinland-Pfalz suchen
  • Kostenloser Service
  • Kooperation mit regionalen Wirtschaftsförderern vor Ort und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
  • www.standortfinder.rlp.de
Weitere Förderprogramme für Unternehmen finden Sie hier
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