Beratungsprogramm für Existenzgründung

Zuschuss zu Beratungskosten für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 400 € pro Tagewerk
  • Für natürliche Personen vor Existenzgründung und Unternehmen
  • Voraussetzung: geplante Gründung oder Übergabe/Übernahme einer bestehenden Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer
  • Beratungsvorhaben unter insgesamt vier Stunden sind nicht förderfähig.

 

 

Beschreibung

Bei dem Programm handelt es sich um einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss zu Beratungskosten im Rahmen einer Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge


Natürliche Personen, die eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz planen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Übergabe ihres gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmens planen. Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben bzw. auf Grund einer Erwerbsunfähigkeit das Unternehmen nicht weiterführen können. Förderfähig ist die Übergabeberatung bei Unternehmen/Praxen, wenn diese nicht mehr als 50 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme 10 Mio. Euro nicht überschreitet (Betriebsübergabe-Beratung). Erbinnen und Erben können innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Erbfalls gefördert werden.
Die Förderung der  Existenzgründungsberatung kann in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und freie Berufe erfolgen.

  • Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz, auch bei einer Übernahme bestehender Betriebe oder einer tätigen Beteiligung
  • Beratungen zur schrittweisen Entwicklung der Selbstständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung)
  • Beratungen von Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen

Der geplante Geschäftssitz muss in Rheinland-Pfalz liegen. Sollte dieser noch nicht feststehen, muss der Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers in Rheinland-Pfalz liegen.

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der selbständigen Beraterin oder dem Berater bzw. Beratungsunternehmen in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Förderfähig sind:

  • Bei der Beratung zur Gründung begleitend zur Berufstätigkeit oder zum schrittweisen Einstieg in die selbstständige Erwerbstätigkeit bis zu drei Tagewerke
  • Bei einer Existenzgründungsberatung/Betriebsübergabeberatung bis zu sechs Tagewerke
  • Bei einer Gründung durch Übernahme eines bestehenden Betriebes bis zu neun Tagewerke förderfähig

Die Förderung von Gründungsberatungen und Betriebsübergabeberatungen kann für jedes Unternehmen nur einmal erfolgen.
Der Zuschuss beträgt maximal 400 Euro pro Tagewerk.
Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, und Fahrzeiten).

Anträge sind vor der Beauftragung der Beraterin oder des Beraters über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und der Landesverband der freien Berufe) einzureichen.
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB.
Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.


Kontakt


Angela Haag
06131 6172-1303
Patrick Schulz
06131 6172-1286
Sandra van Deursen
06131 6172-1330