Beratungsprogramm für Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss zu den Beratungskosten im Rahmen eine Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübergabe
- Unternehmenssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
- Zuschuss 400 Euro pro Tagewerk
- Zuschuss wird auf Grundlage der Verordnung (VO) 2023/2831 der Kommission als De-minimis-Beihilfe gewährt
- Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer oder Landesverband der freien Berufe
Beschreibung
Durch den Zuschuss sollen Existenzgründende und Unternehmensnachfolgende bei der Vorbereitung ihrer Selbstständigkeit unterstützt werden, um das Scheitern von Existenzgründungen möglichst zu vermeiden. Entsprechendes gilt auch für Unternehmensübergaben. Es soll ein Anreiz zur Inanspruchnahme von professionellen Beratungen gegeben werden.
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Natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder eine Unternehmensnachfolge bzw. -übernahme in Rheinland-Pfalz planen.
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Im Rahmen von Unternehmensübergabe, Unternehmerinnen und Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an einem Unternehmen, das weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt und dessen Jahresumsatz oder Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht überschreitet. Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben bzw. auf Grund einer Erwerbsunfähigkeit das Unternehmen nicht weiterführen können.
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Erben von Unternehmen innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Erbfalls.
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Der geplante Unternehmenssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
- Beratungen von Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und -übergaben aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und freie Berufe.
- Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.
- Gefördert werden ausschließlich Beratungen von selbstständigen Beratern oder Beratungsunternehmen, deren Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist.
- Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, ausreichende Erfahrungen und die notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Die Befähigung hat durch Nachweis einer Listung bei einer im Fachgebiet anerkannten Akkreditierungsstelle (RKW Rheinland-Pfalz, BAFA, DAkkS, Go-Inno, Go-digital, unternehmensWert:Mensch) zu erfolgen.
- Nicht zurückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung der gestellten Rechnung der Beratungskosten.
- Der Zuschuss beträgt bis zu 50 v. H. der in Rechnung gestellten Beratungskosten, entsprechend 400 Euro pro Tagwerk.
- Förderung von bis zu sechs Tagewerken.
- Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, und Fahrzeiten)
- Dem Zuwendungsbescheid wird eine De-minimis-Bescheinigung beigefügt, welche vom Unternehmen 10 Jahre aufzubewahren und bei künftigen Förderanträgen mit vorzulegen ist.
- Anträge müssen vor Beauftragung einer Beraterin oder eines Beraters gestellt werden.
- Antragannehmende Stellen sind:
- Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz
- Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz
- Landesverband der freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V.
- Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB.
- Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn eine diesbezügliche Eingangsbestätigung der Bewilligungsbehörde (ISB) vorliegt.