Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 Euro pro Tagewerk
- Für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie bei Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen
- Für Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technologieorientierten Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign wie auch Beratungen im Rahmen einer Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübergabe
- Antragstellung bei der ISB vor Beginn der Beratung
- (geplanter) Sitz der Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
Beschreibung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Zuwendungsempfänger für Beratungen nach Nr. 3.1 Buchst. a) bis d) sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Zuwendungsempfänger für Beratungen nach Nr. 3.1 Buchst. e) und f) sind natürliche Personen vor Gründung einer selbstständigen Vollexistenz (Existenzgründung) oder vor Übernahme eines bestehenden Betriebs (Unternehmensübernahme). Sind an der Gründung eines Unternehmens mehrere Personen beteiligt, so kann die Förderung nur für eine Beratung gewährt werden. Die (geplante) Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
Förderfähig sind nach Nr. 3.1 die Kosten für die Inanspruchnahme externer betrieblicher Beratungsleistungen in den Bereichen
a) Betriebswirtschaft, Organisation, Strategie
b) Digitalisierung, Künstliche Intelligenz
c) Produkt- und Kommunikationsdesign
d) Wissens- und Technologietransfer, Innovation
e) Existenzgründung
f) Unternehmensübernahme.
Die Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickeln sowie zusammen damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in der Betriebspraxis geben. Sie sollen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung eines beabsichtigten Vorhabens geben.
- Nicht zurückzahlbare Zuwendung als Anteilsfinanzierung der gestellten Rechnung der Beratungskosten.
- Die Zuwendung beträgt bis zu 50 v. H. der förderfähigen Ausgaben (ohne Fahrtkosten und Auslagen) der in Rechnung gestellten Beratungskosten, entsprechend maximal 500 Euro pro Tagewerk.
- Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten)
- Die maximale Anzahl an zuwendungsfähigen Tagewerken je (zu gründendem) Unternehmen beträgt 20 Tagewerken innerhalb von 4 Kalenderjahren
- Beratungen im Bereich Produkt- und Kommunikationsdesign (s. VV Nr. 3.1 c)) können dabei mit bis zu 3 Tagewerken geltend gemacht werden
- Beratungen im Bereich Existenzgründung und Unternehmensübernahme (s. VV Nr. 3.1 e) und f)) können mit bis zu 5 Tagewerken geltend gemacht werden.
Anträge sind über die ISB zu stellen. Diese müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.
Bei Beratungen gemäß der VV Nr. 3.1 b), d), e) und f) ist neben dem Antragsformular zusätzlich die Förderempfehlung (s. Formular im Downloadbereich), die durch die für das antragstellende Unternehmen zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) ausgefüllt wird, beizufügen. Für Beratungen nach Nr. 3.1. a) und c) ist diese Förderempfehlung der Kammern nicht notwendig.
Sofern es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt und die Beratung gemäß e) und f) beantragt wird, ist die Förderempfehlung durch das IFB (Institut für freie Berufe) notwendig und wird von der ISB angefordert, eine Einreichung durch den Antragsteller ist somit nicht nötig.
Die Antragsunterlagen sind digital (als PDF) an die folgende E-Mail-Adresse einzureichen: betriebsberatungsprogramm@isb.rlp.de.
Folgende Unterlagen sind der E-Mail beizufügen: Antragsformular, Beraterangebot und ggfls. Förderempfehlung der Kammer (Downloadbereich).
Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch die ISB.