Beratungsprogramm für den Mittelstand
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk
- Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
- Für Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign
- Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der ISB
- Antragsteller muss mindestens zwei Jahre am Markt sein.
Dieses bewährte Programm läuft zum Jahresende 2025 aus und wird im neuen „Betriebsberatungsprogramm RLP“ aufgehen, welches zusammenfassend Zuschüsse für Beratungsleistungen in den Bereichen Betriebswirtschaft/Organisation/Strategie, Digitalisierung/Künstliche Intelligenz, Produkt- und Kommunikationsdesign, Wissens- und Technologietransfer, Innovation sowie Existenzgründung/Unternehmensübernahme abdeckt. Hierfür ist eine Antragstellung seit dem 16.12.2025 möglich.
Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift können nun nicht mehr gestellt, Mittelanforderungen für bereits erteilte Bewilligungen aber selbstverständlich im Rahmen der jeweils geltenden Fristen noch vorgelegt werden
Beschreibung
Bei dem Programm handelt es sich um einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss zu förderfähigen Beratungsleistungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden.
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.
Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, ausreichende Erfahrungen und die notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Die Befähigung hat durch Nachweis einer Listung bei einer im Fachgebiet anerkannten Akkreditierungsstelle (RKW Rheinland-Pfalz, BAFA, DAkkS, Go-Inno, Go-digital, unternehmensWert:Mensch) zu erfolgen.
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).
Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.
Anträge sind postalisch an die im Antragsformular angegebene Adresse der ISB zu senden.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Mit der Beratung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.