Glossar

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellte Bescheinigung für Wohnungen, die baulich von anderen Wohnungen und Räumen vollkommen abgetrennt sind. Sie wird bei Bildung von Sondereigentum zur Anlage eines Grundbuchblattes im Wohnungsgrundbuch benötigt.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird oft vorsorglich beantragt, um im Fall eines Verkaufs mit der jederzeit möglichen Umwandlung in Wohneigentum argumentieren zu können. Sie unterliegt keiner zeitlichen Gültigkeitsbeschränkung.

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