Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der ISB in der Wirtschafts- oder Wohnraumförderung? Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Kundenbetreuung, Beratung helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Sie erreichen uns während der Servicezeiten telefonisch oder per E-Mail.
Zinsfestschreibung für 20 Jahre oder 30 Jahre möglich
Tilgungszuschuss bis zu 10 % auf das ISB-Darlehen Wohneigentum möglich
Selbstnutzung, Einhaltung Wohnflächenobergrenzen, Einsatz von 10 % Eigenkapital oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
Vorlage einer Förderbestätigung, bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung erhältlich
Kein Baubeginn vor Förderzusage
Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden. Ab Leistungsphase 8 HOAI nur noch mit aufschiebender/aufhebender Bedingung (siehe Downloads)
Kaufvertrag nicht älter als 2 Monate, beim Ankauf von Bestandsobjekten
Kein Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie
Einbindung eines Energieeffizienz-Experte oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung (nur bei Einhaltung Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 (GEG 2023)
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums
Maßnahmenbeginn erst nach Erhalt der Förderzusage
Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden. Ab Leistungsphase 8 HOAI nur noch mit aufschiebender/aufhebender Bedingung (siehe Downloads)
Eine Modernisierung kann nicht gefördert werden, wenn der Ankauf innerhalb der letzten 18 Monate durch die ISB gefördert worden ist
Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
Wohnflächenobergrenzen, Bauortgemeinde muss Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden. Ab Leistungsphase 8 HOAI nur noch mit aufschiebender/aufhebender Bedingung (siehe Downloads)
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen
1 % Zinsen p. a., 2 % Mindesttilgung p. a, Sondertilgungen jederzeit möglich
Tilgungszuschüsse
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Neben Modernisierungsmaßnahmen können Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung))
Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen
Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden. Ab Leistungsphase 8 HOAI nur noch mit aufschiebender/aufhebender Bedingung (siehe Downloads)
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
Investierende, die Gemeinschaftswohnungen schaffen und preisgünstig zur Verfügung stellen
Zinssatz 1 % p. a., 1 % Mindesttilgung p.a., Sondertilgungen jederzeit möglich
Tilgungszuschüsse
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
Wohnflächenobergrenzen, Bauortgemeinde muss Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden. Ab Leistungsphase 8 HOAI nur noch mit aufschiebender/aufhebender Bedingung (siehe Downloads)
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime mit preiswerten Mieten errichten
10 Jahre zinslos und weitere 5 Jahre mit 0,5 % Verzinsung, 1 % Mindesttilgung p.a, Sondertilgungen jederzeit möglich
Tilgungszuschüsse
Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
Planungswettbewerb nach RPW 2013 bei Neubauvorhaben mit mehr als 60 Wohnheimplätzen
Bauortgemeinde und zuständiges Fachministerium müssen Bedarf bestätigen
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden. Ab Leistungsphase 8 HOAI nur noch mit aufschiebender/aufhebender Bedingung (siehe Downloads)
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen, die Wohnheime modernisieren und die Plätze preiswert zur Verfügung stellen
0,50 % Zinsen p.a., 15 Jahre fest bzw. 20 Jahre bei der klimagerechten Modernisierung
Gefördert werden die Modernisierung und die klimagerechte Modernisierung. Diese liegt vor, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung) erreicht wird. Instandsetzungsmaßnahmen können mitgefördert werden.
Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden. Ab Leistungsphase 8 HOAI nur noch mit aufschiebender/aufhebender Bedingung (siehe Downloads)
Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
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