Klima Sonderprogramme

  • Zinsfestschreibung 10, 15, 20 Jahre oder bis zur Vollrückzahlung möglich  
  • Tilgungszuschuss bis zu 10 % auf das ISB-Darlehen Wohneigentum möglich 
  • Selbstnutzung, Einhaltung Wohnflächenobergrenzen, Einsatz von 10 % Eigenkapital oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Vorlage einer Förderbestätigung, bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung erhältlich
  • Kein Baubeginn vor Förderbestätigung
  • Kaufvertrag nicht älter als 2 Monate, beim Ankauf von Bestandsobjekten
  • Kein Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie
  • Zinsfestschreibung 10, 15 oder 20 Jahre möglich
  • Tilgungszuschuss bis zu 25 % möglich
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experte oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung (nur bei Einhaltung Effizienzhausstandard EH 85 oder EH 55 (GEG 2023)
  • Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums
  • Maßnahmenbeginn erst nach Vorlage der erforderlichen Förderbestätigung möglich
  • Eine Modernisierung kann nicht gefördert werden, wenn der Ankauf innerhalb der letzten 18 Monate durch die ISB gefördert worden ist
  • Investierende, die Mietwohnungen schaffen und preisgünstig zur Verfügung stellen 
  • Zinssatz 1 % p.a., 1 % Mindesttilgung p.a., Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen
  • Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Wohnflächenobergrenzen, Bauortgemeinde muss Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung
  • Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen
  • 1 % Zinsen p. a., 2 % Mindesttilgung p. a, Sondertilgungen jederzeit möglich 
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Neben Modernisierungsmaßnahmen können Instandsetzungsmaßnahmen mitgefördert werden
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder Energieeffizienz-Expertin bei Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung))
  • Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Investierende, die Gemeinschaftswohnungen schaffen und preisgünstig zur Verfügung stellen
  • Zinssatz 1 % p. a., 1 % Mindesttilgung p.a., Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Wohnflächenobergrenzen, Bauortgemeinde muss Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung
     
  • Investierende, die Studierenden- und Auszubildendenwohnheime mit preiswerten Mieten errichten
  • 10 Jahre zinslos und weitere 5 Jahre mit 0,5 % Verzinsung, 1 % Mindesttilgung p.a, Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Einsatz von 15 % Eigenleistung oder nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen
  • Planungswettbewerb nach RPW 2013 bei Neubauvorhaben mit mehr als 60 Wohnheimplätzen
  • Bauortgemeinde und zuständiges Fachministerium müssen Bedarf bestätigen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung 
     
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen, die Wohnheime modernisieren und die Plätze preiswert zur Verfügung stellen
  • 0,50 % Zinsen p.a., 15 Jahre fest bzw. 20 Jahre bei der klimagerechten Modernisierung
  • 2,0 % Mindesttilgung p.a., Sondertilgungen jederzeit möglich
  • Tilgungszuschüsse
  • Einhaltung Belegungs- und Mietbindungen
  • Gefördert werden die Modernisierung und die klimagerechte Modernisierung. Diese liegt vor, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung) erreicht wird. Instandsetzungsmaßnahmen können mitgefördert werden. 
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage möglich
  • Hinweisschild auf Baustelle bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist anzubringen
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung