Forschung und Entwicklung (InnoTop)

mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
269, 279

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 24.02.2021 wird das Förderprogramm unter FÖP 279 abgewickelt (Teil REACT EU)
  • Der Durchführungszeitraum für das FÖP 279 endet am 30.06.2023
  • Nicht zurückzahlbare Zuwendung; Durchführbarkeitsstudie bis max. 52.500 €; FuE-Vorhaben bis max. 500.000 €
  • KMU aus Rheinland-Pfalz, Größere Unternehmen aus Rheinland-Pfalz
  • Vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nach Genehmigung  möglich.
  • Technologieoffen
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden
  • mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Die Antragstellung ist hier nicht mehr möglich.
Falls Sie einen Antrag (InnoTop) stellen möchten, klicken Sie bitte hier: Programm 358.


Beschreibung

Verwaltungsvorschrift, Stand 28. März 2020 (Lesefassung)

Mit dem Förderprogramm InnoTop besteht die Möglichkeit, für Forschung und Entwicklung nicht zurückzahlbare Zuwendungen zu beantragen. Förderfähig ist die Durchführung von FuE-Vorhaben im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die den Stand der Technik in der Europäischen Union fortschreiben und deren Realisierung mit erheblichen Risiken verbunden sind. Die FuE-Tätigkeiten müssen den Kategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung zugeordnet werden können. Die erwarteten Ergebnisse nach Abschluss eines FuE-Vorhabens müssen darüber hinaus erkennen lassen, dass für das antragstellende Unternehmen mittelfristig eine wirtschaftliche Verwertung der Entwicklungsergebnisse möglich erscheint. Das Förderprogramm InnoTop ist in Fördermodule mit jeweils eigenständigen Antragsvarianten für Durchführbarkeitsstudie und FuE-Vorhaben unterteilt. Damit kann ein innovativer Entwicklungsprozess von ersten Überlegungen bis zu seiner Verwirklichung unterstützt werden.


Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz, die nach der aktuellen KMU-Definition u.a. weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro erreichen. Große Unternehmen können im Rahmen der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ebenfalls in die Förderung einbezogen werden, wenn das Vorhaben auch von großer Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz ist bzw. eine herausragende volkswirtschaftliche Wirkung für das Land erwarten lässt.

Förderfähig sind die Ausgaben für die am FuE-Vorhaben beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gemeinausgaben, Materialausgaben für die Herstellung und Erprobung von Prototypen und Ausgaben für Fremdleistungen (z.B. externe Hilfestellungen durch Hochschulen oder andere Institute, spezielle Dienstleistungen; Sicherung der eigenen Schutzrechte etc.).

Die Förderung für die Fördermodule „Durchführbarkeitsstudien“ und „FuE-Vorhaben“  erfolgt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2014-2020. Die nicht rückzahlbare Zuwendung ist für Durchführbarkeitsstudien auf maximal 52.500 Euro und für FuE-Vorhaben auf 500.000 Euro begrenzt. Die Förderquote ist abhängig von den als förderfähig anerkannten Ausgaben, der technologischen Exzellenz des Vorhabens und der Unternehmensgröße. Bei FuE-Vorhaben der industriellen Forschung kann der Einstiegsfördersatz bis zu 50 % betragen (ohne Zuschläge) und bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 %. Beinhaltet das Vorhaben sowohl  Komponenten der industriellen Forschung als auch Komponenten der experimentellen Entwicklung, ergibt sich der Einstiegsfördersatz aus dem gewogenen Mittel. Die möglichen Zuschläge zum Einstiegsfördersatz sind abhängig von der Unternehmensgröße, der Zusammenarbeit von Unternehmen  und der Einbindung von Forschungseinrichtungen, so dass ein Fördersatz bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich ist.

Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg (Kundenportal) direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Entscheidend für die Antragstellung ist die Vorlage rechtsverbindlich unterschriebener Antragsunterlagen. Vor der Antragstellung besteht die Möglichkeit eines kostenlosen und unverbindlichen Vorgespräches. Für die Vorbereitung des Gespräches ist eine kurze Projektskizze mit Angaben zum Unternehmen, dem Vorhaben und den in etwa erwarteten Ausgaben (Schätzung) erforderlich.


Informationen zu allen Förderprogrammen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finden Sie auf der Homepage.


Das Unternehmen XY beabsichtigt die Entwicklung eines neuen Produktes. Mit den FuE-Tätigkeiten wurde vor der Antragstellung noch nicht begonnen. Die geplanten Gesamtausgaben für das Vorhaben belaufen sich auf rd. 780.000 Euro. Hierfür beantragt das Unternehmen eine nicht zurückzahlbare Zuwendung in Höhe von 400.000 Euro. Den erforderlichen Eigenanteil zur Finanzierung des Vorhabens kann das Unternehmen mit Eigenmitteln darstellen. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wurde fachlich ein Fördersatz von 50 % ermittelt, so dass sich der folgende Finanzierungsplan ergibt:


Gesamtausgaben 780.000 €
Personalausgaben 350.000 €
Gemeinausgaben 52.500 €
(15 % der Personalausgaben)
Materialausgaben 202.500 €
Fremdleistungen 175.000 €
(max. 50 % der Personalausgaben)

Finanzierungsplan 780.000 €
Bewilligte Zuwendung 390.000 €
Eigenmittel/Fremdmittel 390.000 €

Kontakt

Beratung Wirtschaftsförderung
06131 6172-1333