Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) im Rahmen des EFRE 2021-2027

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Das Wichtigste in Kürze

  • Förderung von: KMU, kleinen Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten (SmallMidCaps), große Unternehmen
  • Technologieoffen
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden
  • Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Beschreibung

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 20. Oktober 2023 (8401)

Mit dem Förderprogramm besteht die Möglichkeit, für Forschung und Entwicklung nicht zurückzahlbare Zuwendungen zu beantragen. Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien über die Analyse und Bewertung des Potenzials und der Erfolgsaussichten eines FuE-Vorhabens als Entscheidungsgrundlage. Zudem werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) gefördert, die neue, wesentlich geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben und den Forschungskategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung gemäß EU-Definition zugeordnet werden können. Vorhaben müssen den Stand der Technik fortschreiben. Entsprechende Maßgaben gelten auch für Vorhaben im Bereich der Entwicklung, Änderung und Anpassung von Software. FuE-Vorhaben, deren angestrebte wirtschaftliche Verwertung einen Beitrag zur Klimaneutralität erwarten lassen, können bei einer entsprechenden qualitativen Beschreibung und quantitativen Abschätzung der zu erwartenden CO2-Einsparung einen höheren Zuwendungsbetrag beantragen. Für die Ermittlung des Betrags zur Klimaneutralität ist im Rahmen der Antragstellung die erwartete CO2-Einsparung nach einer anerkannten Berechnungsmethode (Stand der Technik) vorzulegen.


Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Zum Kreis der Zuwendungsempfänger zählen auch kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung, die bis zu 499 Mitarbeitende beschäftigen und kein KMU sind (SmallMidCaps). Große Unternehmen werden gefördert, wenn das beantragte Vorhaben von großer Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz ist.

Förderfähige Ausgaben für Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben sind:

  • Personalausgaben
  • Gemeinausgaben
  • Materialausgaben 
  • Ausgaben für Fremdleistungen

Die Förderung erfolgt auf dem Wege der Anteilsfinanzierung durch die Gewährung von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen. Für die Förderung von Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2021-2027 (VV IWB-EFRE)“ vom 21. Dezember 2022 (MinBl. 2023 S. 8) verwendet.  
 

Die Förderung von Durchführbarkeitsstudien richtet sich nach der Größe des antragstellenden Unternehmens und ist wie folgt gestaffelt:

Kleine Unternehmen:  70 % der förderfähigen Ausgaben
Mittlere Unternehmen: 60 % der förderfähigen Ausgaben
Große Unternehmen (einschl. SmallMidCaps): 50 % der förderfähigen Ausgaben

    

Die Förderung von FuE-Vorhaben richtet sich nach der Innovationshöhe des beantragten Vorhabens sowie der Größe des antragstellenden Unternehmens. Die Grundförderung bei FuE-Tätigkeiten der Kategorien:

Industrielle Forschung:  50 % der förderfähigen Ausgaben
Experimentelle Entwicklung: 25 % der förderfähigen Ausgaben

                       

Mögliche Zuschläge entsprechend der Unternehmensgröße:

Kleines Unternehmen:   20 %
Mittleres Unternehmen:    10 %
Beteiligung von Einrichtungen für Forschungs- und Wissensverbreitung
(unter besonderen Voraussetzungen):    
 15 %


Der maximale Fördersatz ist auf 80 % der förderfähigen Ausgaben begrenzt.
 

Klimaschützende FuE-Vorhaben

Unter klimaschützende Vorhaben fallen FuE-Vorhaben, deren angestrebte wirtschaftliche Verwertung zusätzlich einen Beitrag zur Klimaneutralität erwarten lassen. Für die Ermittlung des Beitrags zur Klimaneutralität ist im Rahmen der Antragstellung die erwartete CO2-Einsparung nach einer anerkannten Berechnungsmethode, welche den Stand der Technik widerspiegelt, vorzulegen. 
 

Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an die ISB zu richten und elektronisch über das online EFRE-Kundenportal 2021-2027 zu stellen.


Informationen zu allen Förderprogrammen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finden Sie auf der Homepage.


Beratung Wirtschaftsförderung
06131 6172-1333
Technischer Support Kundenportal
06131 6172-1902

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