Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Förderprogramm für überregional tätige, gewerbliche Unternehmen
  • Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung
  • Vorhaben muss im Fördergebiet umgesetzt werden
  • Zuschüsse bis zu 20 % möglich
  • Direkte Antragstellung bei ISB

Beschreibung

Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Landesfördergebiet.


Gefördert werden gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Beherbergungsbetriebe, Gaststätten und Campingplätze können über dieses Förderprogramm nicht begünstigt werden.

Unterstützt wird bei kleinen und mittleren Unternehmen

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
    Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte und die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.

Die Förderung setzt die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen voraus.

Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen, Eigenleistungen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße von 10 % bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. Euro überschreitet, wird ein Fördersatz von 5 % für den 10 Mio. Euro übersteigenden Betrag gewährt. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 20.000 Euro (förderfähige Kosten bei kleinen Unternehmen mindestens 100.000 Euro, bei mittleren Unternehmen mindestens 200.000 Euro).

Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (dies ist grundsätzlich der verbindliche - schriftliche oder mündliche - Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.
Nach Antragstellung werden von der ISB fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (IHK, HWK) sowie der Agentur für Arbeit eingeholt. 
Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.


Fördergebiet


Kontakt


Beratung Wirtschaftsförderung
06131 6172-1333

Flyer