Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz
Am 25.01.2023 hat der Landtag Rheinland-Pfalz das Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) in einem Gesamtvolumen von 3 Mrd. EUR beschlossen.
Mit der Umsetzung des Programmes ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beauftragt.
Die Antragstellung kann ab sofort online über das Antragsportal bei der ISB erfolgen.
Den entsprechenden Link zum Portal finden Sie hier.
Den Link zum Anwenderhandbuch, welches Erläuterungen zur sicheren Anwendung des Portals und der Antragstellung
zum PEK-RP enthält , finden Sie hier.
Einen weiteren Link zum Ministerium der Finanzen, wo Sie weitergehende Informationen zum Programm PEK-RP erhalten, finden Sie hier.
Den Link für die Meldung der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse finden Sie hier.
Weitere Dokumente:
Kontakt
Bei Rückfragen zum PEK-RP wenden Sie sich bitte an:
pek-rp@isb.rlp.de
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Anwenderhandbuch Update Juli 2023 |