Aufbauhilfe RLP 2021 für Hausrat
Das Wichtigste in Kürze
- Die Antragsstellung war bis zum 30. Juni 2026 möglich.
- Für die Erneuerung eines vollständigen Hausstands von Privathaushalten erfolgte die Förderung nach Pauschalförderbeträgen.
- Das Antragsportal steht weiterhin für bereits bestehende und laufende Anträge zur Verfügung.
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.
Privathaushalte insbesondere Wohnungseigentümer und Mieter.
Vermieter von Ferienwohnungen oder dauerhaft möbliert vermieteten Wohnungen.
Zum Hausrat zählen die zur Haushalts- und Lebensführung notwendigen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung, soweit sie nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen.
Für den Ersatz des beschädigten Hausrats gelten grundsätzlich Pauschalen. Für die Erneuerung eines vollständigen Hausstands von Privathaushalten werden folgende Förderbeträge angesetzt:
- bei Ein-Personen-Haushalten: 13.000 Euro,
- bei Mehr-Personen-Haushalten:
für die erste Person: 13.000 Euro,
für die zweite Person: 8.500 Euro,
für jede weitere dort gemeldete Person: 3.500 Euro.
- Bei Wohngemeinschaften gelten die vorgenannten Pauschalen entsprechend.
- Sind nur Teile des Hausrats zerstört, ist von den genannten Beträgen ein entsprechender Abschlag vorzunehmen.
Bei der Erstattung des Hausrats ist kein Verwendungsnachweis erforderlich.
Für Schäden am Hausrat bei vermieteten Ferienwohnungen oder dauerhaft möbliert vermieteten Wohnungen wird ebenfalls eine Pauschale gewährt. Dabei stellt die einfache Hausratspauschale von maximal 13.000 EUR die Bemessungsgrundlage dar.
Die Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021 wurde online beantragt und die ISB übernimmt die Bearbeitung sowie die Auszahlung.
Downloads
- Nichtamtliche konsolidierte Fassung der geänderten VV Wiederaufbau 2021
- Verwaltungsvorschrift vom 10. März 2026
- Verwaltungsvorschrift vom 24. Juni 2025
- Verwaltungsvorschrift vom 5. März 2024
- Verwaltungsvorschrift vom 23. September 2021
- Häufige Fragen und Antworten Die FAQs sind Hinweise und keine rechtsverbindliche Auskunft
- Ausfüllhilfe
- Merkblatt Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Nutzungsbedingungen Self Service Plattform (SSP)
Antragsunterlagen
- Kontobestätigung der Hausbank
- Außenvollmacht (nur für Anträge natürlicher Personen)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
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