Aufbauhilfe RLP 2021 für Hausrat
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Erneuerung eines vollständigen Hausstands von Privathaushalten erfolgt die Förderung nach Pauschalförderbeträgen.
- Der Antrag auf Zuwendung muss bei der Bewilligungsstelle bis zum 30. Juni 2026 eingegangen sein.
- Direkte Antragstellung bei der ISB über Self Service Portal.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen kann.
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.
Privathaushalte insbesondere Wohnungseigentümer und Mieter.
Vermieter von Ferienwohnungen oder dauerhaft möbliert vermieteten Wohnungen.
Zum Hausrat zählen die zur Haushalts- und Lebensführung notwendigen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung, soweit sie nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen.
Für den Ersatz des beschädigten Hausrats gelten grundsätzlich Pauschalen. Für die Erneuerung eines vollständigen Hausstands von Privathaushalten werden folgende Förderbeträge angesetzt:
- bei Ein-Personen-Haushalten: 13.000 Euro,
- bei Mehr-Personen-Haushalten:
für die erste Person: 13.000 Euro,
für die zweite Person: 8.500 Euro,
für jede weitere dort gemeldete Person: 3.500 Euro.
- Bei Wohngemeinschaften gelten die vorgenannten Pauschalen entsprechend.
- Sind nur Teile des Hausrats zerstört, ist von den genannten Beträgen ein entsprechender Abschlag vorzunehmen.
Bei der Erstattung des Hausrats ist kein Verwendungsnachweis erforderlich.
Für Schäden am Hausrat bei vermieteten Ferienwohnungen oder dauerhaft möbliert vermieteten Wohnungen wird ebenfalls eine Pauschale gewährt. Dabei stellt die einfache Hausratspauschale von maximal 13.000 EUR die Bemessungsgrundlage dar.
Die Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021 wird online beantragt, den entsprechenden Link finden Sie hier.
Die ISB wird die Bearbeitung der Anträge übernehmen und die Auszahlungen vornehmen.
Downloads
- Nichtamtliche konsolidierte Fassung der geänderten VV Wiederaufbau 2021
- Verwaltungsvorschrift vom 5. März 2024
- Verwaltungsvorschrift vom 23. September 2021
- Häufige Fragen und Antworten Die FAQs sind Hinweise und keine rechtsverbindliche Auskunft
- Ausfüllhilfe
- Datenerfassungsblatt – Hilfsmittel, das nicht den digitalen Antrag ersetzt!
- Merkblatt Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Nutzungsbedingungen Self Service Plattform (SSP)
Antragsunterlagen
- Kontobestätigung der Hausbank (wenn Sie nicht über Kontoblick verfügen oder den Kontoblick ablehnen)
- Außenvollmacht (nur für Anträge natürlicher Personen)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
- Wir weisen darauf hin, dass wir für die bereitgestellten Dateien keine Haftung übernehmen, dies gilt insbesondere für die Aktualität, Richtigkeit (z. B. von Rechenfunktionen) und die Vollständigkeit der Dateien.
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Kontakt
Digitalen Antrag stellen |
Erklärvideo
Wie Sie Ihren Antrag auf Erstattung von Schäden am Hausrat infolge der Flutkatastrophe im Juli 2021 stellen, was zu beachten ist und welche Unterlagen einzureichen sind zeigen wir Ihnen in unserem Erklärvideo „Aufbauhilfe Hausrat“. Im Rahmen Ihres Antrags ist es notwendig, dass Sie sich per Video identifizieren.
Wie das geht?
Dies erfahren Sie >> hier <<.