Bei diesem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten, die durch die Teilnahme an Auslandsmessen entstehen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe und Angehörige freier Berufe. Unternehmen, bei denen eine direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Kosten der Teilnahme an Auslandsmessen, sofern die Messe in der Internet-Datenbank des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (www.auma.de) aufgeführt ist. Die Präsentation der Produkte erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des antragstellenden Unternehmens.
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Teilnahme an Messen
Der als Festbetrag ausgezahlte Zuschuss darf die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
Die Antragstellung erfolgt bei der ISB.
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die am Tag vor Messebeginn der ISB vorliegen.
Alle unmittelbar im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Kosten wie z. B. Standmiete, Standbaukosten, Personalkosten, Reise- u. Übernachtungskosten, Werbemittel, Aufwendungen für Exponate, Versicherungen, Mailing-Aktionen etc..