Messezuschuss

Zuschuss für die Teilnahme an Auslandsmessen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss zu den Veranstaltungskosten:
    • Innerhalb Europas                                      3.000 €
    • Außerhalb Europas                                     5.000 €
    • Digitale Veranstaltungen                         1.000 €
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Landwirtschaftliche Betriebe
    • Angehörige freier Berufe
  • Antragseingang bei der ISB bis einen Tag vor Messebeginn möglich

Beschreibung

Bei diesem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten, die durch die Teilnahme an Auslandsmessen entstehen.


Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition, sowie landwirtschaftliche Betriebe und Angehörige freier Berufe mit einem Sitz oder einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. 
Unternehmen, bei denen eine direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Primär werden vom Land Rheinland-Pfalz organisierte Gemeinschaftsstände auf Messen, Ausstellungen oder vom Land als förderfähig anerkannte Gemeinschaftsveranstaltungen und gemeinschaftliche Produktpräsentationen im Ausland gefördert. Außerdem können Messen und Ausstellungen, sofern sie in der Internet-Datenbank des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (www.auma.de) aufgeführt sind, gefördert werden. Es ist die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen über online-Formate zur Präsentation von Produkten und Dienstleistungen möglich.Die Produktpräsentationen müssen stets durch Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens erfolgen.

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten. 

  • Innerhalb Europas                          3.000 €
  • Außerhalb Europas                        5.000 €
  • Digitale Veranstaltungen            1.000 €

Der als Festbetrag ausgezahlte Zuschuss darf die Höhe der tatsächlichen Veranstaltungskosten nicht übersteigen. 
Zu den Veranstaltungskosten können folgende Ausgaben gerechnet werden: Standmiete, Standaufbau, Personalausgaben, Reise- und Übernachtungsausgaben, Werbemittel, Aufwendungen für Exponate, Versicherungen, Mailing-Aktionen usw.

Der Antragseingang bei der ISB ist bis einen Tag vor Messebeginn möglich.
 

Die Antragstellung erfolgt bei der ISB.

Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die am Tag vor Messebeginn der ISB vorliegen.

Alle unmittelbar im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Kosten wie z. B. Standmiete, Standbaukosten, Personalkosten, Reise- u. Übernachtungskosten, Werbemittel, Aufwendungen für Exponate, Versicherungen, Mailing-Aktionen etc..


Kontakt


Beratung Wirtschaftsförderung
06131 6172-1333