Messezuschuss

Zuschuss für die Teilnahme an Auslandsmessen
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Das Wichtigste in Kürze

Zuschuss zu den Veranstaltungskosten

  • außerhalb Europas                                                     4.000 €

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Angehörige freier Berufe

Antragstellung bei der ISB

  • Frühstens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn
  • Spätestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn 

 

Die Antragstellung für das Jahr 2026 ist unter Nutzung der neuen Antragsvorlage wieder möglich. Unter Downloads ist die geänderte Verwaltungsvorschrift sowie die verbindliche Antragsvorlage bereitgestellt.

Auf Grund der besonderen aktuellen Situation wird für Messeteilnahmen in der Zeit vom 29. Januar 2026 bis zum 28. Februar 2026, abweichend von Nr. 5.2 der VV Messezuschuss, eine Antragstellung bis spätestens am Tag vor der Messeteilnahme zugelassen. 

Beschreibung

Bei diesem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten, die durch die Teilnahme an Auslandsmessen entstehen.


Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition, sowie landwirtschaftliche Betriebe und Angehörige freier Berufe mit einem Sitz oder einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. 
Unternehmen, bei denen eine direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Gefördert werden in erster Linie Gemeinschaftsstände, die vom Land Rheinland-Pfalz organisiert werden, zum Beispiel auf Messen, Ausstellungen oder anderen vom Land als förderfähig anerkannten Gemeinschaftsveranstaltungen sowie gemeinsamen Produktpräsentationen im Ausland.

Darüber hinaus können auch Messen und Ausstellungen gefördert werden, wenn sie in der Datenbank des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA, www.auma.de) gelistet sind.

Nicht gefördert wird die Teilnahme an Veranstaltungen in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in Ländern, die an Deutschland angrenzen (siehe Liste „zusätzlich ausgeschlossene Länder“).

Die Produktpräsentationen müssen immer durch Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens durchgeführt werden.

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten. 

  • Außerhalb Europas                        4.000 €

Der als Festbetrag ausgezahlte Zuschuss darf die Höhe der tatsächlichen Veranstaltungskosten nicht übersteigen. 
Zu den Veranstaltungskosten können folgende Ausgaben gerechnet werden: Standmiete, Standaufbau, Personalausgaben, Reise- und Übernachtungsausgaben, Werbemittel, Aufwendungen für Exponate, Versicherungen, Mailing-Aktionen usw.

Anträge sind postalisch unter Verwendung des Antragsformulars an die dort angegebene Adresse der ISB zu senden. 

Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die der ISB

  • frühstens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn
  • spätestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn

vorliegen. 

In dringenden Fällen kann zur Fristwahrung vorab ein Scan der unterschriebenen Antragsunterlagen per E-Mail an kleinprogramme@isb.rlp.de gesendet werden. Der Originalantrag muss postalisch nachgereicht werden.

Alle unmittelbar im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Kosten wie z. B. Standmiete, Standbaukosten, Personalkosten, Reise- u. Übernachtungskosten, Werbemittel, Aufwendungen für Exponate, Versicherungen, Mailing-Aktionen etc..

Zusätzlich zu den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) werden Veranstaltungen in den folgenden Ländern nicht gefördert:

-    Norwegen
-    Island
-    Lichtenstein
-    Schweiz


Beratungskontakt


Beratung Wirtschaftsförderung
06131 6172-1333