Innovationsgutschein (FuE-Auftrag)
Das Wichtigste in Kürze
- nicht zurückzahlbare Zuwendung bis max. 20.000 €
- KMU aus Rheinland-Pfalz
- Vorhabensbeginn ab Förderzusage; Projektdauer max. 12 Monate
- technologieoffen
- Kooperationsvorhaben (Kumulierung von Innovationsgutscheinen) möglich
Beschreibung
Verwaltungsvorschrift vom 20. Oktober 2023 (8401)
Mit dem Fördermodul Innovationsgutschein (FuE-Auftrag) aus dem Einzelbetrieblichen Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz (InnoTop) können Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen beauftragen, Entwicklungsleistungen für eigene Vorhaben zu erbringen. Für einen FuE-Auftrag kann von einem Unternehmen eine Zuwendung bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Mit dem Innovationsgutschein (FuE-Auftrag) sollen kleine und mittlere Unternehmen angeregt werden, im Rahmen von eigenen Vorhaben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zu kooperieren. Als externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten Hochschulen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen, sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsleistungen. Externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen müssen übrigens nicht in Rheinland-Pfalz ansässig sein.
Das Förderprogramm Innovationsgutschein (FuE-Auftrag) steht für ein schlankes Antragsverfahren und eine schnelle Förderentscheidung.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz, die nach der aktuellen KMU-Definition u. a. weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro erreichen.
Gefördert werden Vorhaben, die beim Antragsteller zu neuen Produkten und/oder Verfahren und/oder Dienstleistungen führen. Für einen FuE-Auftrag können maximal 40.000 EUR Ausgaben berücksichtigt werden, wenn dem Antragsteller die personelle und sächliche Grundausstattung fehlen. Möglich ist auch die Förderung von Kooperationsvorhaben mit mehreren Partnerunternehmen (Kumulierung von Innovationsgutscheinen). Hierbei ist von jedem der beteiligten Unternehmen ein eigener Antrag auf den Innovationsgutschein (FuE-Auftrag) zu stellen. Ein Unternehmen übernimmt im Rahmen eines Kooperationsvorhabens die Federführung.
Die Förderung erfolgt mit einem Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten und ist auf maximal 20.000 Euro begrenzt. Im Falle eines Kooperationsvorhabens mit mehreren Partnerunternehmen wird dem federführenden Partner ein Koordinierungsaufwand von 5 % der Summe der förderfähigen Ausgaben aller Kooperationspartner zusätzlich gewährt. Das Vorhaben muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Maßgeblich ist das Datum des Zuwendungsbescheides.
Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 (Amtsblatt der Europäischen Kommission L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1 ff.).Die maximal mögliche Zuwendung von 20.000 Euro wird in jedem Fall als De-minimis-Beihilfehöchstbetrag zugrunde gelegt, auch wenn die tatsächlich beantragte Zuwendung geringer ist. Insoweit muss das antragstellende Unternehmen noch über ein freies De-minimis-Kontingent in mindestens dieser Höhe verfügen.
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Die Antragsunterlagen sind als ausfüllbare pdf-Vorlage hinterlegt. Entscheidend für die fristwahrende Antragstellung ist die Vorlage des rechtsverbindlich unterschriebenen und vollständigen Antrags in Printform.
Ein Unternehmen beabsichtigt die Entwicklung eines neuen Produktes. Dem Unternehmen fehlt zur Durchführung des Vorhabens entsprechend qualifiziertes Personal und eine Laborausstattung. Im Rahmen des Vorhabens soll daher eine externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtung beauftragt werden, die diese notwendigen FuE-Tätigkeiten übernimmt. Die Forschungseinrichtung legt dem Unternehmen ein aussagefähiges und detailliertes Angebot vor. Dem Angebot sind geplante Kosten z.B. in Höhe von 48.000 EUR zu entnehmen. Das Unternehmen reicht das Angebot der Forschungseinrichtung zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag Innovationsgutschein (FuE-Auftrag) bei der ISB ein. Daraus ergibt sich die folgende Möglichkeit der Finanzierung:
Finanzierungsplan: |
|
Gesamtausgaben |
48.000 € |
Förderfähige Ausgaben |
40.000 € |
Zuwendung (Innovationsgutschein FuE-Auftrag) 50 % |
20.000 € |
Eigenmittel/Fremdmittel |
28.000 € |