Glossar

Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein Vertragsverhältnis, durch das sich ein Bürge/eine Bürgin verpflichtet, der Gläubigerin oder dem Gläubiger gegenüber für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Sofern keine selbstschuldnerische Bürgschaft vorliegt, kann der Bürge/die Bürgin verlangen, dass die Gläubigerin oder der Gläubiger zunächst gegen die Hauptschuldnerin oder den Hauptschuldner klagt (Einrede der Vorausklage). Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat ein Bürge/eine Bürgin dieses Recht nicht. Der Bürge/die Bürgin ist sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn die Hauptschuldnerin oder der Hauptschuldner bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht bezahlt.

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