Kinderreich sind Haushalte, zu denen mindestens drei Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes gehören.
Kinderreich sind Haushalte, zu denen mindestens drei Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes gehören.