Glossar

Junge Ehepaare

Definition zur Ermittlung der Förderhöhe, der Wohnfläche und der Eigenleistung:
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften sind "jung", wenn beide (Ehe-) Partnerinnen/Partner unter 40 Jahre alt sind.


Definition ausschließlich zur Ermittlung des maßgeblichen Gesamteinkommens:
Ehepaare sind "jung", wenn beide Partnerinnen/Partner unter 40 Jahre alt sind und wenn die Eheschließung nicht länger als fünf Kalenderjahre - beginnend mit dem 31. Dezember des Jahres der Eheschließung - zurückliegt (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 WoFG).

Zurück