Glossar

Haftungsfreistellung

Haftungsfreistellung bedeutet, dass die Hausbank der Antragstellerin oder des Antragstellers in Höhe des im jeweiligen Förderprogramm haftungsfrei gestellten Darlehensanteils von ihrem Risiko freigestellt ist. Die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer – Antragsteller ist das Unternehmen oder der bzw. die Gesellschafter – bleibt jedoch in vollem Umfang in seiner Rückzahlungsverpflichtung. Durch die Haftungsfreistellung reduziert sich das Ausfallrisiko der Hausbank, sodass diese bei nicht ausreichenden Sicherheiten eher bereit sein sollte, ein Entsprechendes Risiko für die Kreditgewährung zu übernehmen. Damit wird den Hausbanken die Entscheidung zur Vergabe von Förderkrediten an Unternehmen mit schwachen Sicherheiten wesentlich erleichtert.

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