Glossar

Stille Gesellschaft

Eine stille Gesellschaft entsteht bereits durch eine Vermögenseinlage, ohne dass die stille Gesellschafterin oder der stille Gesellschafter nach außen hin als Gesellschafterin/Gesellschafter in Erscheinung tritt. Die Haftung der stillen Gesellschafterin oder des stillen Gesellschafters ist auf seine Einlage beschränkt. Vergleiche auch hierzu Erläuterungen zu der stillen Beteiligung.

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