Abgetreten werden können u. a. Ansprüche aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen, bestimmte Wertpapiere sowie Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb und sonstige Forderungen. Die Abtretung wird auch als Zession bezeichnet.
Abgetreten werden können u. a. Ansprüche aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen, bestimmte Wertpapiere sowie Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb und sonstige Forderungen. Die Abtretung wird auch als Zession bezeichnet.