Glossar

Leasing

Als Leasing bezeichnet man ein über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenes miet- oder pachtähnliches Verhältnis. Dieses Verhältnis wird zwischen Leasinggeberin/Leasinggeber und Leasingnehmerin/Leasingnehmer in einem Leasingvertrag vereinbart. Leasing wird als Sonderform der Fremdfinanzierung bezeichnet, jedoch erwirbt die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer kein Eigentum, sondern er hat lediglich das Recht, gegen eine zu zahlende Gebühr, das Leasinggut für die Vertragsdauer zu nutzen.

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