Glossar

Öffentlich geförderte Wohnungen

Wohnungen, die nach dem 20.06.1948 bezugsfertig geworden sind und die im Rahmen des 1. Förderweges gefördert wurden (so genannte "Sozialwohnungen"). Aufgrund der Förderung mit öffentlichen Mitteln besteht für diese Wohnungen eine Belegungs- und Mietpreisbindung. Die Dauer der Belegungs- und Mietpreisbindungen reicht bis zur planmäßigen Tilgung der Darlehen.

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