Glossar

Erster Förderweg

Im ersten Förderweg wurde der Wohnungsbau für die nach § 25 II. WoBauG (gültig bis 31.12.2001) begünstigten Personenkreise gefördert, und zwar mit öffentlichen Mitteln (Baudarlehen) im Sinne des § 6 Abs. 1, II. WoBauG. Der erste Förderweg umfasst damit den traditionellen öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau.

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