Glossar

Geordnete finanzielle/ wirtschaftliche Verhältnisse

Die Kreditinstitute sprechen bei nicht Selbstständigen von geordneten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen, sofern keine Bankverbindlichkeiten bestehen bzw. Kredite und Darlehen nur in bedienbarer Höhe aufgenommen wurden. Weiterhin sollten keine Negativmerkmale in der Kontoführung bestehen. Bei Selbstständigen spricht man von geordneten Verhältnissen, wenn die zeitnahen Jahresabschlussunterlagen keinen Grund zur Beanstandungen geben. Dieses ist der Fall, wenn eine angemessene Eigenmittelausstattung dokumentiert werden kann und die Ertragslage für die Unternehmerin/die Unternehmerinnen oder den Unternehmer/die Unternehmer mindestens auskömmlich ist.

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