Glossar

Gewährleistungsbürgschaft

Bei der Gewährleistungsbürgschaft verbürgt sich die Hausbank der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers für die Mängel aus einem erstellten Gewerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrages als Sicherheitseinbehalt (meist 5 Prozent der Rechnungssumme) ausgelöst werden. Das Unternehmen muss somit nicht auf den Betrag aus dem Sicherheitseinbehalt verzichten, der in der Summe der Kundinnen oder der Kunden erheblich sein könnte.

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