Glossar

Belegungs- und Benennungsrechte

Die Erwerberin (= Fördermittelgeberin) oder der Erwerber (= Fördermittelgeber) von Belegungs- und Benennungsrechten erwirbt das Recht, von der Eigentümerin oder vom Eigentümer einer oder mehrerer Mietwohnungen zu verlangen, dass diese oder dieser nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet.

Zurück