Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der ISB in der Wirtschafts- oder Wohnraumförderung? Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Kundenbetreuung, Beratung helfen Ihnen sehr gerne weiter.
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Als Mietwohnungen gelten alle Wohnungen, die von der Eigentümerin oder vom Eigentümer gegen Entgelt (Miete) an Dritte zur Nutzung überlassen werden. Freizeitwohnungen sowie Wohnungen in Wohnheimen werden nicht zu den Mietwohnungen gerechnet.
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