Glossar

Exit/Ausstieg

Verkauf einer gehaltenen Beteiligung. Hierbei gibt es die Möglichkeit, das Kapital durch die Unternehmung oder eine Gesellschafterin/einen Gesellschafter an die Beteiligungsgeberin/den Beteiligungsgeber zurückzuführen (buy back) bzw. an einen Dritten zu veräußern (trade sale). Für den Fall des Börsenganges (going public) sind üblicherweise gesonderte Ausstiegskonditionen vereinbart worden.

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