Glossar

"de-minimis"-Beihilfen

Es handelt sich um Beihilfen, die auf Grund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel zwischen den Europäischen Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission nicht genehmigt werden müssen. Alle dem Unternehmen gewährten "de-minimis"-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag in Höhe von 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten "de-minimis"-Beihilfe nicht übersteigen.

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