Glossar

Disagio/ Dammum

Mit einem Kreditinstitut kann bei Darlehensauszahlung eine Zinsvorauszahlung vereinbart werden, die dann vom Darlehensbetrag durch die Darlehensgeberin oder den Darlehensgeber einbehalten wird. Durch dieses Disagio/Damnum kann der Nominalzins und somit die zu vereinbarende Leistungsrate gesenkt werden.

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