Glossar

Offene Beteiligung

Bei einer offenen Beteiligung werden von einer Beteiligungsgesellschaft, einer Privatperson oder einem Unternehmen, Kapitalanteile gehalten, die registerlich erfasst werden. Die Beteiligungsgeberin/der Beteiligungsgeber bzw. Kapitalinhaberin/Kapitalinhaber ist Gesellschafterin/Gesellschafter des Unternehmens. Gewinnbeteiligung, Mitsprache- und Einsichtsrechte regelt der Gesellschaftsvertrag.

Zurück