Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der ISB in der Wirtschafts- oder Wohnraumförderung? Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Kundenbetreuung, Beratung helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Sie erreichen uns während der Servicezeiten telefonisch oder per E-Mail.
Die Angabe zur Tilgungsverrechnung gibt Auskunft darüber, wann von der Kundin oder dem Kunden eingehende Tilgungsleistungen mit der Darlehensrestschuld verrechnet werden. Grundsätzlich gibt es die taggenaue Verrechnung (Tag des Zahlungseinganges) oder die Verrechnung zu bestimmten Terminen (vierteljährlich, halbjährlich etc.).
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