Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten der ISB in der Wirtschafts- oder Wohnraumförderung? Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Kundenbetreuung, Beratung helfen Ihnen sehr gerne weiter.
Sie erreichen uns während der Servicezeiten telefonisch oder per E-Mail.
Als ältere Menschen im Sinne der Mietwohnraumförderung gelten Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei Ehepaaren, Lebenspartnerschaften oder auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften genügt es, wenn eine der Partnerinnen oder einer der Partner diese Altersgrenze erreicht hat.
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