Glossar

Vertragserfüllungsaval/ -bürgschaft

Die Hausbank einer Auftragsnehmerin oder eines Auftragnehmers verbürgt sich für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber möchte hierdurch das Risiko einschränken, dass das ausführende Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung in der vertraglich vereinbarten Zeit zu erbringen. Üblicherweise werden 5 Prozent des Vertragswertes verbürgt.

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