Die zuständige Prüfbehörde hat u.a. die Aufgabe Personen mit berechtigtem Interesse an betreuten Wohngruppen zu informieren und zu beraten.
Die zuständige Prüfbehörde hat u.a. die Aufgabe Personen mit berechtigtem Interesse an betreuten Wohngruppen zu informieren und zu beraten.