Glossar

Hausbankverfahren

Im sogenannten Hausbankverfahren werden die Fördergelder über die Hausbanken ausgereicht; die ISB tritt dabei als Refinanzierungsinstitut auf. Die ISB arbeitet mit allen Banken und Sparkassen zusammen. Die Hausbank, bzw. das für die Hausbank zuständige Zentralinstitut, nimmt die Förderanträge entgegen und leitet sie an die ISB weiter. Sie verpflichtet sich gegenüber der ISB, die Darlehen fristgerecht zu verzinsen und zu tilgen, und sie trägt das Kreditrisiko. Auf die Kreditentscheidung der Hausbank nimmt die ISB keinen Einfluss; auch nicht darauf, welche Sicherheiten sich die Bank für die Förderdarlehen stellen lässt.

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