Glossar

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Schwerbehinderte im Sinne des WoFG

Schwerbehindert sind Menschen, die einen GdB von 100 nachweisen oder niedriger, wenn sie häuslich pflegebedürftig sind (Nachweis über Feststellungsbescheid oder Ausweis). Personen ab Pflegestufe I werden diesen gleichgestellt.

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