Schwerbehindert sind Menschen, die einen GdB von 100 nachweisen oder niedriger, wenn sie häuslich pflegebedürftig sind (Nachweis über Feststellungsbescheid oder Ausweis). Personen ab Pflegestufe I werden diesen gleichgestellt.
Schwerbehindert sind Menschen, die einen GdB von 100 nachweisen oder niedriger, wenn sie häuslich pflegebedürftig sind (Nachweis über Feststellungsbescheid oder Ausweis). Personen ab Pflegestufe I werden diesen gleichgestellt.