Glossar

Wohnflächenobergrenze

Maximal förderbare Wohnfläche in Abhängigkeit von der Anzahl der Haushaltsangehörigen. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 ermittelt. Die Wohnfläche ist die Summe der Grundfläche aller Räume, die zur Wohnung gehören und sich auf der Ebene mit Wohnräumen befinden. Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung sowie Wasch-, Trocken-, Boden- und Heizungsräume zählen nicht zur Wohnfläche. Näheres ergibt sich aus § 1 Abs. 2 und §§ 2 bis 4 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung-WoFlV) vom 25.11.2003.

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