Innovation & Digitalisierung

  • Förderung von: KMU, kleinen Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten (SmallMidCaps), große Unternehmen
  • Technologieoffen
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden
  • Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • Ab dem 24.02.2021 wird das Förderprogramm unter FÖP 279 abgewickelt (Teil REACT EU)
  • Der Durchführungszeitraum für das FÖP 279 endet am 30.06.2023
  • Nicht zurückzahlbare Zuwendung; Durchführbarkeitsstudie bis max. 52.500 €; FuE-Vorhaben bis max. 500.000 €
  • KMU aus Rheinland-Pfalz, Größere Unternehmen aus Rheinland-Pfalz
  • Vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nach Genehmigung  möglich.
  • Technologieoffen
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden
  • mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
  • nicht zurückzahlbare Zuwendungen als monatliche Festbeträge für die Beschäftigung von  einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten 
  • Förderzeitraum bis zu 24 Monate
  • Einsatzbereich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • technologieoffen
  • KMU aus Rheinland-Pfalz
  • Zuschuss zu den Beratungskosten, max. 500 € pro Tagewerk
  • Für KMU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Förderung technologieorientierter Beratungen, Begutachtungen, QMS und Datenbankrecherchen etc.
  • Antragstellung vor Beginn der Beratung bei der zuständigen Kammer
  • Keine Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungaudits bei QMS

Dieses bewährte Programm läuft zum Jahresende 2025 aus und wird im neuen „Betriebsberatungsprogramm RLP“ aufgehen, welches zusammenfassend Zuschüsse für Beratungsleistungen in den Bereichen Betriebswirtschaft/Organisation/Strategie, Digitalisierung/Künstliche Intelligenz, Produkt- und Kommunikationsdesign, Wissens- und Technologietransfer, Innovation sowie Existenzgründung/Unternehmensübernahme abdecken wird. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wird in Kürze veröffentlicht. Der Start des „Betriebsberatungsprogramms RLP“ ist zum 01.01.2026 vorgesehen.

Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift sind nur noch bis zum 30.11.2025 gesichert möglich, danach ist eine Antragstellung auf Basis der neuen Verwaltungsvorschrift vorbehalten.

  • Zielgruppe vorwiegend junge, innovative Unternehmen
  • Erfolgsversprechendes Konzept mit Wachstumsperspektive und entsprechendem Wertschöpfungspotential im Unternehmen
  • In einer ersten Finanzierungsrunde kann grundsätzlich ein Betrag von bis zu 500.000 € zur Verfügung gestellt werden
  • Finanzierung kombiniert aus direkter und typisch stiller Beteiligung mit Rangrücktritt 
  • Konditionen werden individuell vereinbart
  • Die ISB ist ein langfristig orientierter Investor, z. B. Regellaufzeit von 10 Jahre für die typisch stille Beteiligungen
  • Keine vertraglich festgelegten Exit-Strategien
  • nicht zurückzahlbare Zuwendung bis max. 20.000 €
  • KMU aus Rheinland-Pfalz
  • Vorhabensbeginn ab Förderzusage; Projektdauer max. 12 Monate
  • technologieoffen
  • Kooperationsvorhaben (Kumulierung von Innovationsgutscheinen) möglich
  • Förderprogramm für bestimmte gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen, auch Beherbergung
  • Landesweites Programm (keine Fördergebiete)
  • Vorgaben bezüglich der Produkt- / Prozessinnovation bzw. des Digitalisierungspotenzials (Einbindung eines Sachverständigen)
  • Zuschüsse bis zu 20 % möglich
  • Direkte Antragstellung bei der ISB
  • Von einer Förderung ausgenommen sind z. B. Bauhauptgewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Camping 
  • Mit Fördermitteln aus den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Weitere Förderprogramme für Unternehmen finden Sie hier
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